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Bachelor-Studiengang Recht und Wirtschaft | Wirtschaft und Recht in der Studienvariante Recht und Wirtschaft

Modul: Europäisches Verfassungsrecht

Lehrveranstaltungen des Moduls Europäischer und universeller Menschen­rechtsschutz|Individualrechtsschutz im Völkerrecht (2 SWS)

Europäisierung des deutschen Verwaltungs- und Verfassungsrechts (2 SWS)

Inhalte des Moduls Im Rahmen der Vorlesung "Europäischer und universeller Menschenrechtsschutz" werden die Studierenden mit der Entwicklung und den Grundlagen des universellen und europäischen Menschenrechtsschutzes im Rahmen der UNO, des Europarates, der EU und der OSZE vertraut gemacht. Unter Bezugnahme auf menschenrechtliche Verträge, vor allem die UN-Menschen-rechtspakte und die Europäische Menschenrechtskonvention des Europarates werden sie ausgewählte materielle Rechte sowie Institutionen und Mechanismen zur Überwachung der Menschenrechte kennenlernen. Neben den materiellen Gewährleistungen einzelner Menschenrechte werden den Studierenden prozessuale Durchsetzungsmechanismen vermittelt.

Im Rahmen der Vorlesung "Europäisierung des deutschen Verwaltungs- und Verfassungsrechts" werden die Studierenden mit den vielfältigen Einwirkungen des primären und sekundären EU-Rechts sowie der einschlägigen EuGH-Rechtsprechung auf das mitgliedstaatliche (insbesondere deutsche) Verfassungs- und Verwaltungs(prozess)recht vertraut gemacht. Im Zuge der Erörterung zahlreicher Europäisierungsbeispiele wird vor allem Wert auf die Verdeutlichung der Dogmatik, der Systematik, der Reichweite und der Grenzen der fortschreitenden Europäisierung des mitgliedstaatlichen Verfassungs- und Verwaltungs(prozess)rechts gelegt.

Lernergebnisse des Moduls Fachliche Kompetenzen:
Die Studierenden verfügen über Wissen in den Bereichen der europäischen und universellen Menschenrechte. Sie kennen die unterschiedlichen Rechtssysteme auf universeller und europäischer Ebene und verfügen über Kenntnisse des materiellen und prozessualen Menschenrechtsschutzes. Darüber hinaus verfügen die Studierenden über Wissen in den Bereichen des materiellen und institutionellen Unionsrechts, des deutschen Verwaltungsverfahrens- und Verwaltungsprozessrechts sowie des deutschen Verfassungsrechts.

Überfachliche Kompetenzen:
Die Studierenden besitzen die Fähigkeit, auf der Grundlage des erworbenen Wissens menschenrechtliche Situationen zu bewerten, Verletzungen zu erkennen und bestehende Durchsetzungsmechanismen anzuwenden. Darüber hinaus besitzen die Studierenden die Fähigkeit, auf der Grundlage des erworbenen Wissens gegebene Europäisierungen des deutschen Verwaltungs- und Verfassungsrechts zu bewerten und ein Gefühl für künftige Europäisierungen dieser Art zu entwickeln.

Studiensemester  4. Semester - Europäischer und universeller Menschenrechtsschutz| Individualrechtsschutz im Völker- und Europarecht

6. Semester - Europäisierung des deutschen Verwaltungs- und Verfassungsrechts

Dauer des Moduls zwei Semester
Häufigkeit des Angebots des Moduls jedes Sommersemester
Zahl der zugeteilten ECTS-Credits 6 ECTS-Credits
Gesamtworkload 180 Arbeitsstunden, davon: Selbststudium = 120 Stunden, Präsenzzeit = 60 Stunden (4 SWS)
Art des Moduls Studienvariante Recht und Wirtschaft (Schwerpunktbildung):
Wahlpflichtmodul in der Modulgruppe 3: Europarecht und Europäisches Steuerrecht/Rechnungswesen

Studienvariante Wirtschaft und Recht (Schwerpunktbildung):
Modulgruppe 3: Economics and Law

Verwendbarkeit des Moduls Die Lehrveranstaltungen des Moduls sind für folgende Studiengänge geöffnet: Rechtswissenschaft (Hauptstudium)
Voraussetzungen für die Teilnahme Vorausgesetzt werden Grundkenntnisse im Völker- und Europarecht.
Modulverantwortlicher/Modul­verant­wortliche Prof. Dr. Matthias Pechstein
Hochschullehrende der Lehrveranstaltungen
(Angaben nicht abschließend)
Prof. Dr. Carmen Thiele - Europäischer und universeller Menschen­rechts­schutz| Individualrechtsschutz im Völker- und Europarecht

Prof. Dr. Carsten Nowak - Europäisierung des deutschen Verwaltungs- und Verfassungsrechts

Art der Prüfung/Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten Prüfungsleistung in einer der beiden Lehrveranstaltungen:

mündliche Prüfung (im Umfang von ca. 25 Minuten je Studierender) oder schriftliche Prüfung (Klausur im Umfang von mindestens 90 bis maximal 180 Minuten; häusliche Anfertigung der Prüfungsleistung in Form von Haus-, Seminararbeiten bzw. Essays)

Gewichtung der Note in der Gesamtnote Die Modulabschlussnote geht neben der Note der Abschluss­arbeit sowie aller weiteren für den Studienabschluss er­for­der­lichen Module in die Gesamtnote ein, wobei der nach ECTS-Credits gewichtete Durchschnitt der Noten gebildet wird.
Lehr- und Lernmethoden des Moduls Vorlesungen

 

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