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BAföG

Das Studium der Rechtswissenschaft, das Deutsch-Polnische Jurastudium (Bachelor | Master of German and Polish Law) und die Bachelorstudiengänge Recht und Wirtschaft | Wirtschaft und Recht und Recht und Politik sind för­de­rungs­fähig nach dem BAföG.

Wichtiger Hinweis: Verlängerung der Regelstudienzeit durch die Hoch­schul­pan­de­mie­ver­ord­nung – >>> Folgen für die BAföG-Bescheinigung

Auskünfte und entsprechende Un­ter­la­gen zur An­trag­stel­lung erhalten Sie beim

Studentenwerk Frankfurt (Oder)
Amt für Ausbildungsförderung
Paul-Feldner-Straße 8
15230 Frankfurt (Oder)
Telefon: 0335 | 565090
Email: bafoeg@studentenwerk-frankfurt.de

oder auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

Bibo_88 ©Heide Fest

Ansprechpartner/-innen für den Leistungsnachweis gem. § 48 BAföG (Formblatt 5):

BAföG-Beauftragter

Prof. Dr. Ulrich Häde
E-Mail: haede@europa-uni.de
Tel. 0335 | 5534 - 2670
HG 119

stellv. BAföG-Beauftragter

Prof. Dr. Christoph Brömmelmeyer
E-Mail: sekretariat-broemmelmeyer@europa-uni.de
Tel. 0335 | 5534 - 2356
HG 157

Voraussetzung für eine positive Bescheinigung des Leistungsnachweises (Formblatt 5):

Für die Ausstellung des Formblatts 5 (gem. § 48 BAföG) tun Sie bitte Folgendes:

  1. Senden Sie Frau Martina Seidlitz Ihren Noten­spiegel per E-Mail an seidlitz@europa-uni.de als pdf-Datei aus viaCampus; GPLaw-Stu­die­ren­de auch die Nachweise der polnischen Leistungen.
  2. Das Formblatt 5 wird Ihren Leistungen entsprechend ausgestellt und vom BAföG-Beauftragten un­ter­schrie­ben.
  3. Danach können Sie es sich im HG 120 abholen. (Coronabedingt erhalten Sie das Formblatt 5 als pdf-Datei per E-Mail.)
Falls Sie vor Ausstellung des Formblatts Beratungsbedarf sehen, Unklarheiten bestehen oder Sie zu dem vorgesehenen Zeitpunkt nicht alle Leistungen nachweisen können und wissen möchten, wie das Fehlende aufgeholt werden kann, nehmen Sie gern persönlich, telefonisch oder per E-Mail Kontakt mit Frau Seidlitz auf.

Bitte beachten!

Stichtag für die Vorlage des Leistungsnachweises (Formblatt 5) zum Ende des 3. Fachse­mes­ters beim BAföG-Amt ist der 31. Juli.


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