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Bachelor-Studiengang Recht und Wirtschaft | Wirtschaft und Recht in der Studienvariante Recht und Wirtschaft

Modul: Zivilprozessrecht II

Lehrveranstaltungen des Moduls ZPO Vertiefung (2 SWS)

Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrecht (2 SWS)

Inhalte des Moduls Zivilprozessrecht mit einem Schwerpunkt im Vollstreckungsrecht einschließlich des Insolvenzrechts und den Verbindungen zur außergerichtlichen Streitbearbeitung, insbes. der Mediation.
Lernergebnisse des Moduls Fachliche Kompetenzen:
Die Absolventen beherrschen souverän die wissenschaftlichen Grundlagen des Prozessrechts. Sie haben ein vertieftes Verständnis für Prozesslagen und -dynamiken und kennen die zugehörigen prozessrechtlichen Instrumente. Sie erkennen die wirtschaftliche Bedeutung der zivilprozessualen Regeln und sind in der Lage, in Alternativen zu denken, Prozessstrategien nachzuvollziehen und mittelschwere Fälle gutachterlich zu lösen. Das erlaubt es ihnen auch, sich im Vorfeld so zu verhalten, dass Prozesse, erfolglose Zwangsvollstreckung und Verluste durch Schuldnerinsolvenzen reduziert werden können.

Überfachliche Kompetenzen:

Studiensemester  ZPO Vertiefung - 5. Semester

Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrecht – 6. Semester

Dauer des Moduls zwei Semester
Häufigkeit des Angebots des Moduls ZPO Vertiefung – jedes Wintersemester

Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrecht – jedes Sommersemester

Zahl der zugeteilten ECTS-Credits 6 ECTS-Credits
Gesamtworkload 180 Arbeitsstunden, davon: Selbststudium = 120 Stunden, Präsenzzeit = 60 Stunden (4 SWS)
Art des Moduls Studienvariante Recht und Wirtschaft (Schwerpunktbildung):
ergänzendes Modul in der
Modulgruppe 1: Arbeitsrecht und Management
Modulgruppe 2: Wirtschaftsrecht und Steuern

Studienvariante Wirtschaft und Recht (Schwerpunktbildung):
Modulgruppe 1: Management and Law
Modulgruppe 2: Finance, Accounting, Taxation and Law

Verwendbarkeit des Moduls Die Lehrveranstaltungen des Moduls gehören zur Schwerpunktbereichsausbildung des Studienganges Rechtswissenschaft.
Voraussetzungen für die Teilnahme keine
Modulverantwortlicher/Modul­verant­wortliche Prof. Dr. Kaspar Frey
Hochschullehrende der Lehrveranstaltungen
(Angaben nicht abschließend)
Prof. Dr. Ulla Gläßer
Art der Prüfung/Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten Prüfungsleistung in einer der beiden Lehrveranstaltungen des Moduls
  • Klausur im Umfang von mindestens 90 bis maximal 180 Minuten
  • mündliche Prüfung im Umfang von ca. 25 Minuten je Studierende
  • eine oder mehrere häusliche Anfertigungen von Prüfungsleistungen (z.B. die Anfertigung einer Seminararbeit)
Gewichtung der Note in der Gesamtnote Die Modulabschlussnote geht neben der Note der Abschluss­arbeit sowie aller weiteren für den Studienabschluss er­for­der­lichen Module in die Gesamtnote ein, wobei der nach ECTS-Credits gewichtete Durchschnitt der Noten gebildet wird.
Lehr- und Lernmethoden des Moduls Vorlesungen

 

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