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Bachelor-Studiengang Recht und Wirtschaft | Wirtschaft und Recht in der Studienvariante Recht und Wirtschaft

Übung im Zivilrecht

Lehrveranstaltungen des Moduls Übung im Zivilrecht (2 SWS)
Inhalte des Moduls Die Anwendung der Gutachtentechnik auf unbekannte Fälle, die im Wesentlichen mit dem BGB zu lösen sind. Aufbau und Darstellung juristischer Falllösungen, insbesondere zu den ersten drei Büchern des BGB.
Lernergebnisse des Moduls Fachliche Kompetenzen:
Die Studierenden wissen, wie man an unbekannte, komplexe Fälle herangeht und sie gutachterlich löst. Sie erkennen die Konkurrenz der Anspruchsgrundlagen und sind in der Lage, Normen systematisch zu interpretieren und die Argumente und Interessen der Parteien zu analysieren.

Überfachliche Kompetenzen:
Förderung des analytischen Denkens und der (schrift-)sprachlichen Fähigkeiten

Studiensemester  4. oder 6. Semester
Dauer des Moduls ein Semester
Häufigkeit des Angebots des Moduls jedes Winter- und Sommersemester
Zahl der zugeteilten ECTS-Credits 9 ECTS-Credits
Gesamtworkload 270 Arbeitsstunden, davon: Selbststudium = 240 Stunden, Präsenzzeit = 30 Stunden (2 SWS)
Art des Moduls ergänzendes Modul:

Studienvariante Recht und Wirtschaft (Schwerpunktbildung):
Modulgruppe 1: Arbeitsrecht und Management
Modulgruppe 2: Wirtschaftsrecht und Steuern

Studienvariante Wirtschaft und Recht (Schwerpunktbildung):
Modulgruppe 1: Management and Law
Modulgruppe 2: Finance, Accounting, Taxation and Law

Verwendbarkeit des Moduls Die Lehrveranstaltung des Moduls ist im Hauptstudium des Studienganges Rechts­wissen­schaft vorgesehen. Sollten Sie (nur) eine Klausur bestehen, wird Ihnen diese bei einem Wechsel in den Studiengang Rechtswissenschaft anerkannt. Dann müssten Sie bei einem Wechsel nur noch eine weitere Klausur in der Übung im Zivilrecht bestehen. Bestehen Sie mehrere Klausuren derselben Übung, werden Ihnen alle bestandenen Klausuren anerkannt.
Voraussetzungen für die Teilnahme keine

Den Studierenden wird empfohlen vor dem Besuch der Lehrveranstaltung den GK III Zivilrecht zu absolvieren.
Klausuren werden in der Regel so gestaltet, dass Sie mit guten Kenntnissen in GK I und II jedenfalls eine Klausur gut bestehen können. Zusätzliche Kenntnisse aus dem GK III im Zivilrecht genügen i.d.R., um auch die anderen Klausuren gut zu bestehen. Diese können allerdings u.a. auch Zusatzfragen aus den zivilrechtlichen Nebengebieten (Arbeits-, Erb-, Familien-, Gesellschafts-, Handels- und Zivilprozessrecht) oder straf- oder öffentlich-rechtliche Vorfragen enthalten.

Modulverantwortlicher/Modul­verant­wortliche Prof. Dr. Kaspar Frey
Hochschullehrende der Lehrveranstaltungen
(Angaben nicht abschließend)
Hochschullehrer*in aus dem Fachbereich Zivilrecht
Art der Prüfung/Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten Im Rahmen einer Übung werden in jedem Semester insgesamt drei Klausuren angeboten. Ein Prüfungsversuch besteht aus der gesamten Übung, innerhalb deren alle drei Klausuren mitgeschrieben werden können. Eine Teilnahmepflicht für alle drei Klausuren besteht aber nicht. Für den Modulabschluss wird bei Bestehen mehrerer Klausuren innerhalb eines Semesters die beste Note gewertet. Es wird empfohlen mehrere Klausuren zu schreiben, auch wenn bereits eine bestanden wurde.
Gewichtung der Note in der Gesamtnote Die Modulabschlussnote geht neben der Note der Abschluss­arbeit sowie aller weiteren für den Studienabschluss er­for­der­lichen Module in die Gesamtnote ein, wobei der nach ECTS-Credits gewichtete Durchschnitt der Noten gebildet wird.
Lehr- und Lernmethoden des Moduls Übung

 

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