Modul: Gesellschaftsrecht Vertiefung
Lehrveranstaltungen des Moduls | Recht der Körperschaften (Vertiefung)
Handels- und Personengesellschaftsrecht (Vertiefung) |
Inhalte des Moduls | Gesellschaftsrecht mit ausgewählten Querverbindungen zum Handelsrecht |
Lernergebnisse des Moduls | Fachliche Kompetenzen: Die Absolvent*innen können unter Mithilfe eines Steuerberaters eigenständig entscheiden, welche Rechtsformen für ein Einzelunternehmen und im Konzernaufbau sinnvoll sind. Sie kennen die daraus resultierenden wesentlichen Risiken und Einschränkungen unternehmerischer Handlungsfreiheit, insbesondere im Interesse der Gläubiger-, Minderheiten- und Anlegerschutzes. Sie sind in der Lage, auch in der Literatur noch nicht behandelte Probleme anhand eines vertieften Verständnisses grundlegender Wertungen eigenständig zu bearbeiten. Überfachliche Kompetenzen: |
Studiensemester | 4. Semester Handels- und Personengesellschaftsrecht (Vertiefung) 5. Semester Recht der Körperschaften (Vertiefung) |
Dauer des Moduls | zwei Semester |
Häufigkeit des Angebots des Moduls | Handels- und Personengesellschaftsrecht (Vertiefung) - jedes Sommersemester Recht der Körperschaften (Vertiefung) - jedes Wintersemester |
Zahl der zugeteilten ECTS-Credits | 6 ECTS-Credits |
Gesamtworkload | 180 Arbeitsstunden, davon: Selbststudium = 120 Stunden, Präsenzzeit = 60 Stunden (4 SWS) |
Art des Moduls | Studienvariante Recht und Wirtschaft (Schwerpunktbildung): Pflichtmodul in der Modulgruppe 2: Wirtschaftsrecht und Steuern Studienvariante Wirtschaft und Recht (Schwerpunktbildung): Modulgruppe 2: Finance, Accounting, Taxation and Law |
Verwendbarkeit des Moduls | Die Lehrveranstaltungen des Moduls gehören zur Schwerpunktbereichsausbildung des Studienganges Rechtswissenschaft. |
Voraussetzungen für die Teilnahme | Grundkenntnisse im Handels- und Gesellschaftsrecht, wie sie im Modul Wirtschaftsrecht – Vertiefung I vermittelt werden. |
Modulverantwortlicher/Modulverantwortliche | Prof. Dr. Kaspar Frey |
Hochschullehrende der Lehrveranstaltungen (Angaben nicht abschließend) |
Prof. Dr. Kaspar Frey |
Art der Prüfung/Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten | mündliche Prüfung im Umfang von ca. 25 Minuten je Studierende/-er oder eine Klausur im Umfang von 90 Minuten
Prüfungsleistung nach Wahl im Winter- oder Sommersemester zu Inhalten beider Lehrveranstaltungen, d.h. sowohl zur LV Recht der Körperschaften (Vertiefung) als auch zur LV Handels- und Personengesellschaftsrecht (Vertiefung) |
Gewichtung der Note in der Gesamtnote | Die Modulabschlussnote geht neben der Note der Abschlussarbeit sowie aller weiteren für den Studienabschluss erforderlichen Module in die Gesamtnote ein, wobei der nach ECTS-Credits gewichtete Durchschnitt der Noten gebildet wird. |
Lehr- und Lernmethoden des Moduls | Vorlesung |