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Bachelor-Studiengang Recht und Wirtschaft | Wirtschaft und Recht in der Studienvariante Recht und Wirtschaft

Modul: Recht des öffentlichen Dienstes

Lehrveranstaltungen des Moduls Öffentliches Dienstrecht (einschl. Personalvertretungsrecht) (2 SWS)
Inhalte des Moduls Beschäftigungsarten im öffentlichen Dienst und deren Einordnung in das deutsche Rechtssystem; historische Entwicklung insbesondere des Beamtenrechts; verfassungsrechtliche Grundlagen des Beamtenrechts (Art. 33 GG); Entstehung des Beamtenverhältnisses und dessen mögliche Veränderungen (Beförderung, Versetzung, Abordnung, Umsetzung); Beendigung des Beamtenverhältnisses; Beurteilungswesen; Grundzüge der Besoldung und Versorgung; Fürsorgepflicht des Dienstherrn; Recht der Personalakten; Grundzüge der Personalvertretungen; Besonderheiten bei dem Recht der angestellten Beschäftigten.
Lernergebnisse des Moduls Die Studierenden besitzen Kenntnisse der Grundlagen und Grundstrukturen des Öffentlichen Dienstrechts.
Die Studierenden sind in der Lage, einfache Problemstellungen des Beamtenrechts zu beurteilen und selbstständig zu lösen.
Studiensemester  4. Semester
Dauer des Moduls ein Semester
Häufigkeit des Angebots des Moduls jedes Sommersemester
Zahl der zugeteilten ECTS-Credits 3 ECTS-Credits
Gesamtworkload 90 Arbeitsstunden, davon: Selbststudium = 60 Stunden, Präsenzzeit = 30 Stunden (2 SWS)
Art des Moduls Studienvariante Recht und Wirtschaft (Schwer­punkt­bildung):
Wahlpflichtmodul in der Modulgruppe 1: Arbeitsrecht und Management

Studienvariante Wirtschaft und Recht (Schwerpunktbildung):
Modulgruppe 1 Management and Law

Verwendbarkeit des Moduls Die Lehrveranstaltung des Moduls gehört zur Schwer­punkt­bereichs­ausbildung des Studienganges Rechts­wissen­schaft sowie wird im Bachelorstudiengang Recht und Politik im Rahmen des Moduls III. 1. Recht und Politik im nationalen Kontext (Vertiefung) angeboten.
Voraussetzungen für die Teilnahme keine
Modulverantwortlicher/Modul­verant­wortliche Prof. Dr. Eva Kocher
Hochschullehrende der Lehrveranstaltungen
(Angaben nicht abschließend)
Dr. Daniel Rosentreter
Art der Prüfung/Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten Klausur im Umfang von mindestens 90 und maximal 180 Minuten oder mündliche Prüfung im Umfang von ca. 25 Minuten je Studierender und Studierenden
Gewichtung der Note in der Gesamtnote Die Modulabschlussnote geht neben der Note der Abschluss­arbeit sowie aller weiteren für den Studienabschluss er­for­der­lichen Module in die Gesamtnote ein, wobei der nach ECTS-Credits gewichtete Durchschnitt der Noten gebildet wird.
Lehr- und Lernmethoden des Moduls Vorlesung

 

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