Wen kann ich wählen?

Gremien der universitären Selbstverwaltung

Amtszeit:

  • 2 Jahre
  • studentische Mitglieder: 1 Jahr

Anzahl Mitglieder / Wahlkreise:

  • 4 Studierende
  • 2 nichtwissenschaftliche Mitarbeiter*innen (davon 1 stimmberechtigtes Mitglied)
  • 4 wissenschaftliche Mitarbeiter*innen (davon 1 stimmberechtigtes Mitglied)
  • 2 Professor*innen der Kulturwissenschaftlichen Fakultät
  • 2 Professor*innen der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät
  • 2 Professor*innen der Juristischen Fakultät
  • 1 Professor*in universitätsweit
Informationen über den Senat

Informationen über den

Fakultätsrat der Kulturwissenschaftlichen Fakultät
Fakultätsrat der Juristischen Fakultät
Fakultätsrat der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät

Amtszeit:

  • 2 Jahre
  • studentische Mitglieder: 1 Jahr

Anzahl Mitglieder / Wahlkreise:

  • 4 Studierende
  • 2 nichtwissenschaftliche Mitarbeiter*innen (davon 1 stimmberechtigtes Mitglied)
  • 4 wissenschaftliche Mitarbeiter*innen (davon 1 stimmberechtigtes Mitglied)
  • 7 Professor*innen der jeweiligen Fakultät

 

Zentrale Gleichstellungsbeauftragte (hauptberuflich)

  • Amtszeit: 4 Jahre
  • bis zu zwei Stellvertreterinnen (nicht hauptberuflich)

Dezentrale Gleichstellungsbeauftragte

  • für die Kulturwissenschaftliche Fakultät
  • für die Juristische Fakultät
  • für die Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
  • für die Verwaltung und die zentralen Einrichtungen
  • Amtszeit: 2 Jahre
  • bis zu zwei Stellvertreterinnen

 

Informationen über die Gleichstellungsbeauftragte(n)

  • 1 Person für die Gruppe der Hochschullehrer*innen (+ 1 Stellvertretung)
  • 1 Person für die Gruppe der Promovierenden (+ 1 Stellvertretung)
  • Amtszeit: 2 Jahre

  • Gesamtpersonalrat
  • Personalrat für das wissenschaftliche Personal
  • Personalrat für das nichtwissenschaftliche Personal
  • Amtszeit: 4 Jahre
  • Wahl unabhängig von den Wahlen der anderen Gremien
Informationen des Wahlvorstandes

Gremien der studentischen Selbstverwaltung

  • Amtszeit: 1 Jahr
  • Wahl im Sommersemester

  • Fachschaftsrat der Kulturwissenschaftlichen Fakultät
  • Fachschaftsrat der Juristischen Fakultät
  • Fachschaftsrat der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät
  • Amtszeit: 1 Jahr
  • Wahl im Winter- und im Sommersemester

Wahlvorschläge zur Wahl 2024

Hier finden Sie ab 14. Juni 2024 eine Auflistung der zur Wahl stehenden Personen.

Dezentrale Gleichstellungsbeauftragte der Juristischen Fakultät

>> wird gewählt von: allen Beschäftigten und Studierenden der Juristischen Fakultät

Kandidatinnen:

  • tba

 

Dezentrale Gleichstellungsbeauftragte der Kulturwissenschaftlichen Fakultät

>> wird gewählt von: allen Beschäftigten und Studierenden der Kulturwissenschaftlichen Fakultät

Kandidatinnen:

  • tba

 

Dezentrale Gleichstellungsbeauftragte der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät

>> wird gewählt von: allen Beschäftigten und Studierenden der Kulturwissenschaftlichen Fakultät

Kandidatinnen:

  • tba

 

Dezentrale Gleichstellungsbeauftragte der Verwaltung und zentralen Einrichtungen

>> wird gewählt von: allen Beschäftigten und Studierenden der Kulturwissenschaftlichen Fakultät

Kandidatinnen:

  • tba

Kandidierende:

  • tba

Kandidierende:

  • tba