Studien- und Semesterorganisation

Semesterorganisation

Wenn Sie Ihr Studium im kommenden Semester fortsetzen möchten, müssen Sie sich durch Zahlung des Semesterbeitrages zurückmelden.

Rückmeldefrist sind jeweils ca. die letzten 5 Vorlesungswochen des Semesters. Die genauen Termine finden Sie unter Termine und Fristen.

Sobald der Semesterbeitrag auf unserem Konto vollständig angekommen ist (und Ihrem viaCampus-Account zugeordnet werden konnte) und alle weiteren Voraussetzungen erfüllt sind (z.B. keine Rückmeldesperre vorliegt), melden wir Sie automatisch zurück.

Es können ausschließlich Zahlungen berücksichtigt werden, die auf diesem Konto und innerhalb der Rückmeldefrist eingehen.

Bei Fristversäumnis ist eine Säumnisgebühr von z. Zt. 15,00 € zu entrichten. Erfolgt keine Rückmeldung, wird die Exmatrikulation eingeleitet.

Vom Semesterticket ausgenommen sind:

  • Gast- und Nebenhörer/innen
  • Studierende in berufsbegleitenden und Online-Studiengängen
  • Schwerbehinderte, die nach dem Schwerbehindertengesetz Anspruch auf Beförderung haben und im Besitz des Beiblatts mit den zugehörigen Wertmarken sind

Von der Rückmeldegebühr ausgenommen sind:

  • Studierende, die vom Studium beurlaubt sind wegen
    - Krankheit
    - Pflege naher Angehöriger im Sinne des Pflegezeitgesetzes
    - Mutterschutz / Elternzeit
    - Heranziehung zum Wehrpflicht- oder Zivildienst
  • ausländische Gaststudierende, die im Rahmen einer Hochschulpartnerschaft an der Viadrina studieren
  • ausländische Studierende, die eine Studienförderung aus einem Stipendienprogramm erhalten, das ganz oder teilweise aus Mitteln des Bundes oder des Landes finanziert wird
  • Studierende, die gleichzeitig an einer anderen Hochschule in Brandenburg oder Berlin immatrikuliert sind und bereits dort die Gebühr bezahlt haben

Den Gültigkeitszeitraum auf Ihrer Karte aktualisieren Sie bitte nach erfolgter Rückmeldung an einer der Validierungsstationen, von denen sich eine im Wartebereich des Immatrikulations- und Prüfungsamtes (Audimax-Gebäude) und eine im Gräfin Dönhoff-Gebäude (links im Erdgeschoss, unter dem Bildschirm) befindet.

Studierende können auf Antrag beurlaubt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt und ein ordnungsgemäßes Studium nicht möglich ist. Der Antrag ist innerhalb der festgelegten Fristen an das Immatrikulationsamt zu richten. In begründeten Fällen ist eine Beurlaubung auch außerhalb der Fristen zulässig.

Die Beurlaubung erfolgt nur für ein Semester. Sie kann um ein weiteres Semester verlängert werden, wenn der Beurlaubungsgrund weiterhin vorliegt.
Dem Antrag sind entsprechende Nachweise beizufügen, denen auch die Dauer des angegebenen Beurlaubungsgrundes zu entnehmen sind. Beurlaubungen können nur dann gewährt werden, wenn mindestens die Hälfte der Vorlesungszeit betroffen ist. Eine Rücknahme der Beurlaubung ist jederzeit möglich, auch wenn das Semester bereits abgelaufen ist.

Eine Beurlaubung für das erste Fachsemester ist nicht zulässig. Weitere Informationen finden Sie direkt auf dem Beurlaubungsantrag.


Spezielle Informationen zur Beurlaubung wegen Elternzeit

Mütter und Väter haben einen Anspruch auf Elternzeit bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes. Ein Anteil von bis zu zwölf Monaten der maximal dreijährigen Elternzeit kann auch auf die Zeit bis zum 8. Geburtstag des Kindes übertragen werden.

Ein Anspruch auf Elternzeit besteht, wenn das Kind mit der Antragstellerin / dem Antragsteller im selben Haushalt lebt und von ihr / ihm überwiegend selbst betreut und erzogen wird.

Die Elternzeit kann auch von beiden Eltern gleichzeitig in Anspruch genommen werden. Die Elternzeit ist jedoch insgesamt auf bis zu drei Jahre für jedes Kind begrenzt.

Antrag Beurlaubung

Studierende der Viadrina haben die Möglichkeit, ein Teilzeitstudium zu beantragen. Dafür gelten folgende Bedingungen:

  • Ein Teilzeitstudium muss für mindestens zwei Semester beantragt werden.
  • In diesen zwei Semestern dürfen zusammen in der Regel höchstens 30 ECTS-Credits erworben bzw. bei nicht modularisierten Studiengängen die Hälfte der laut Studienverlaufsplanung zu erbringenden Studienleistungen erbracht werden.
  • Bei Überschreiten dieser Grenzen fallen die Studierenden rückwirkend in das Vollzeitstudium zurück. In diesem Fall ist ein erneuter Antrag mit unveränderter Begründung grundsätzlich nicht mehr möglich.
  • Jedes Semester innerhalb des Teilzeitstudiums wird als halbes Fachsemester gezählt, zwei Teilzeitsemester ergeben also zusammen ein Fachsemester.

Gründe für ein Teilzeitstudium

Ein Teilzeitstudium ist möglich, wenn Studierende aus persönlichen Gründen nicht in der Lage sind, ein Vollzeitstudium zu absolvieren.

Persönliche Gründe sind insbesondere:

  • Betreuung eines Kindes
  • Pflege/Betreuung eines nahen Angehörigen
  • Behinderung oder chronische Erkrankung
  • Berufstätigkeit mit mindestens 15 Arbeitsstunden pro Woche
  • Andere persönliche Gründe können im Einzelfall anerkannt werden und müssen durch geeignete Nachweise ber der Beantragung belegt werden.

Antragstellung

  • Die Antragstellung ist bis zum Ende der Rückmeldefrist (Einschreibefrist für Erstsemester) beim Immatrikulationsamt möglich.
  • Ein Nachweis der persönlichen Gründe ist erforderlich.
  • Eine mehrmalige Antragstellung ist möglich, setzt jedoch einen Studienfortschritt voraus.

In folgenden Studiengängen ist darüber hinaus der Abschluss einer verbindlichen Studienverlaufsvereinbarung mit dem Prüfungsausschuss verpflichtend:

  • German and Polish Law/Bachelor
  • German and Polish Law/Master
  • Europäisches Wirtschaftsrecht (ab PO 2019)
  • Double- und Triple-Abschlüsse

Bei allen anderen Studiengängen ist eine Studienverlaufsvereinbarung nicht erforderlich.

Bitte beachten Sie, dass

  • Teilzeitstudierende den gleichen Status wie Vollzeitstudierende haben und den vollen Semesterbeitrag bezahlen müssen.
  • eine BAföG-Förderung und ein Teilzeitstudium einander ausschließen.
  • im Staatsexamensstudiengang der Juristischen Fakultät bei der Berechnung der Semester für die Inanspruchnahme der Freiversuchsregelung (§ 13 BbgJAO) die Teilzeitsemester als volle Fachsemester gezählt werden, das Teilzeitstudium hier folglich unberücksichtigt bleibt.

In den Studiengängen Magister des Rechts, German and Polish Law, in weiterbildenden Masterstudiengängen sowie in Studiengängen mit Mehrfachabschlüssen gelten Ausnahmeregelungen, die Sie bitte bei der Studienfachberatung erfragen.

Exmatrikulation auf Antrag

Für die Beantragung der Exmatrikulation reichen Sie bitte das Antragsformular beim Immatrikulationsamt ein.

Sie können die Exmatrikulation auch auf dem Postweg beantragen. Senden Sie den Antrag an die

Europa-Universität Viadrina
Immatrikulationsamt
Große Scharrnstraße 59
D - 15230 Frankfurt (Oder)

Grundsätzlich erfolgt eine Exmatrikulation zum Ende eines Semesters, auf Wunsch auch zum aktuellen Datum. Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall das Semesterticket ebenfalls zum Tagesdatum seine Gültigkeit verliert. Rückwirkende Exmatrikulationen sind nicht möglich.

Sollten Sie bereits zum Zeitpunkt des Exmatrikulationsantrags für das darauf folgende Semester zurückgemeldet worden sein, müssen Sie auch den Studierendenausweis (Chipkarte) einreichen.

Eine Erstattung der für das Folgesemester entrichteten Beträge ist nur möglich, sofern der Antrag auf Exmatrikulation vor Beginn der Vorlesungszeit beim Immatrikulationsamt eingeht.

Ab Beginn der Vorlesungszeit ist die Exmatrikulation auf Antrag zum Ende des Vorsemesters und damit eine teilweise oder komplette Erstattung des Semesterbeitrages durch die Universität nicht mehr möglich.

Für Teilerstattungen zum Semesterticket wenden Sie sich mit Ihrer Exmatrikulationsbescheinigung bitte an den Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA).

Exmatrikulation von Amts wegen

Von Amts wegen, d.h. ohne eigenen Antrag exmatrikuliert wird gemäß § 7 (3) der Immatrikulationsordnung der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder), wenn

  • die Abschlussprüfung bestanden wurde
  • eine vorgeschriebene Prüfung endgültig nicht bestanden wurde
  • fällige Gebühren oder Beiträge trotz Mahnung und Androhung der Exmatrkulation nicht gezahlt wurden
  • das Studium in keinem Studiengang fortgeführt werden darf
  • jemand mit der Ordnungsmaßnahme der Exmarikulation belegt worden ist

Exmatrikulation aufgrund bestandener Abschlussprüfung
Studierende werden von Amts wegen zum Ende des Semesters exmatrikuliert, in dem sie die Abschlussprüfung bestanden haben, eine Exmatrikulation zum letzten Prüfungstag ist auf Antrag, jedoch nicht rückwirkend möglich.

Maßgeblich ist das Semester, in dem die letzte Prüfungsleistung des Studiengangs erbracht wurde, nicht das Datum der Ergebnisbekanntgabe. Dies kann, je nach Studiengang, der Tag der Abgabe der Abschlussarbeit oder ein Prüfungstag sein. Erfährt das Prüfungsamt verspätet vom Studienabschluss, kann dies im Einzelfall auch zu einer rückwirkenden Exmatrikulation führen.

Im Zweifelsfall lassen Sie sich bitte in dem für Sie zuständigen Prüfungsamt beraten.

Bescheinigung

Die Exmatrikulationsbescheinigung steht Ihnen nach der Bearbeitung des Exmatrikulationsantrages auf viaCampus zum Download zur Verfügung. Ihr Zugang zu Ihrem Viadrina-Account sowie zu viaCampus und den weiteren Systemen bleibt für sechs Monate nach der Exmatrikulation bestehen. Speichern Sie sich Studien- und Leistungsbescheinigungen für spätere Zwecke extern ab. Das Ausstellen zusätzlicher Exemplare ist gebührenpflichtig. 

Antrag Exmatrikulation

Sommersemester 2024

für Studien-Anfänger*innen: 346,90 Euro
für immatrikulierte Studierende: 340,90 Euro

So setzt sich der Semesterbeitrag zusammen:
100,00 € Studentenwerksbeitrag
  13,50 € Studierendenschaftsbeitrag
   51,00 € Einschreib- bzw. Rückmeldegebühr
 176,40 € Pflicht-Semesterticket
     6,00 € Studierendenausweis (nur für Studienanfänger*innen)

Wintersemester 2023/24

für Studien-Anfänger*innen: 370,50 Euro
für immatrikulierte Studierende: 364,50 Euro

So setzt sich der Semesterbeitrag zusammen:
100,00 € Studentenwerksbeitrag
  13,50 € Studierendenschaftsbeitrag
   51,00 € Einschreib- bzw. Rückmeldegebühr
 200,00 € Pflicht-Semesterticket
     6,00 € Studierendenausweis (nur für Studienanfänger*innen)

 

Studien-Anfänger*innen

Für die erfolgreiche Immatrikulation an der Viadrina muss unter anderem ein Nachweis der Zahlung des Semesterbeitrages zusammen mit den Einschreibunterlagen eingereicht werden. Anerkannt werden z.B. Kontoauszüge, Quittungen über die Einzahlung bei der Bank oder Ausdrucke der Online-Transaktion. Nicht akzeptiert werden Nachweise, die lediglich die Anweisung der Zahlungsausführung zeigen wie z.B. Überweisungsträger. Die im Beitrag enthaltene Gebühr von 6,00 € deckt die Kosten für die erstmalige Erstellung des Studierendenausweises (Chipkarte).

Immatrikulierte Studierende

Wer an der Viadrina sein Studium fortsetzen möchte, muss sich innerhalb einer von der Universität festgesetzten Frist für das folgende Semester zurückmelden. Fristgerechte Rückmeldung heißt, dass der vollständige Betrag bis zum Ende der Rückmeldefrist auf dem Bankkonto der Viadrina eingegangen ist.
Den Stand der jeweiligen Verbuchung können Sie im viaCampus einsehen unter Mein Studium > Studienservice > Rechnungen und Zahlungen.

Bitte überweisen Sie den Semesterbeitrag auf folgendes Konto:

Empfänger: Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder)
IBAN: DE27 1705 5050 3600 3655 91
BIC: WELADED1LOS
Verwendungszweck: Matrikelnummer

Bankgebühren:

Falls Ihre Zahlung nicht innerhalb des SEPA-Raumes erfolgt, müssen Sie mit Bankgebühren rechnen. Bankgebühren gehen zu Ihren Lasten.

Erhält die Empfängerbank Zahlungen aus dem Ausland (außerhalb des SEPA-Raumes) ist aktuell mit Gebühren in Höhe von 12,50 EUR zu rechnen.

 

Seit dem Sommersemester 2001 müssen alle Studierenden im Land Brandenburg eine Einschreib- und Rückmeldegebühr zahlen.

Von dieser Gebühr befreit sind:

  • ausländische Studierende, die aufgrund eines Austauschprogrammes an der Viadrina studieren (Erasmus, Bard-College, Reims, Guelph,...)
  • ausländische Studierende, die ein Stipendium aus Mitteln des Bundes oder der Länder erhalten
  • Studierende, die beurlaubt sind wegen Krankheit, Pflege naher Angehöriger im Sinne des Pflegezeitgesetzes, Mutterschutz/Elternzeit oder Heranziehung zum Wehrpflicht- oder Zivildienst
  • Studierende, die gleichzeitig an einer anderen Hochschule in Brandenburg oder Berlin eingeschrieben sind und die Gebühr bereits dort entrichtet haben

Jede*r Studierende erhält mit der Einschreibung einen personalisierten Studierendenausweis in Form einer Chipkarte.

Funktionen

  • Studierendenausweis
  • Bibliotheksausweis
  • Semesterticket
  • Zahlungsmittel für Mensa und öffentliche Kopierer an der Universität

Zweitausstellung 
Der Ausweis wird grundsätzlich nur einmal ausgegeben.

Sollte Ihr Ausweis dennoch Schaden nehmen, verloren gehen oder sich Ihr Name ändern, können Sie einen Antrag auf Zweitausstellung zur Sprechzeit im Immatrikulationsamt oder zu den Öffnungszeiten am Service-Point abgeben.

Validierungsstationen
Hier können Sie den Gültigkeitsaufdruck Ihres Studierendenausweises eigenständig während der Öffnungszeiten der Universitätsgebäude aktualisieren.

Aufladestation
Hier können Sie Ihren Studierendenausweis per EC-Karte eigenständig während der Öffnungszeiten der Universitätsgebäude mit Geld aufladen.

die Stationen befinden sich hier:

  • Validierung: im Wartebereich des Dezernates für studentische Angelegenheiten im Auditorium-maximum-Gebäude (oberer Eingang Audimax)
  • Aufladestation: im Gräfin-Dönhoff-Gebäude (im Atrium, links unter dem Bildschirm)
  • Validierung und Aufladestation: im Hauptgebäude (rechts neben der Haupttreppe).
Infoblatt

Alle Studierenden zahlen für die Nutzung der sozialen Einrichtungen (Mensa, Wohnheim, Beratungsangebote, Unfallversicherung) und für die Mitgliedschaft in der Studierendenschaft pro Semester den Sozialbeitrag für das Studentenwerk und den Studierendenschaftsbeitrag.

Sozialbeitrag für das Studentenwerk

Das Studentenwerk Frankfurt (Oder) ist zuständig für die Ausgestaltung der sozialen Infrastruktur an den Hochschulen in Süd- und Ostbrandenburg. Dazu bewirtschaftet es Verpflegungseinrichtungen und Wohnanlagen, erbringt Maßnahmen der Studienförderung, vor allem die Durchführung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes und die Gewährung von Darlehen und berät und hilft im sozialen und kulturellen Bereich.

Mit diesem Leistungsangebot ist das Studentenwerk ein wichtiger Bestandteil des deutschen Hochschulsystems für mehr Chancengerechtigkeit und Effizienz im Studium.

Studierendenschaftsbeitrag

Mit eurem Beitrag für die Studierendenschaft finanziert ihr unter anderem:

  • die Gremienarbeit der Studierendenschaft (Studierendenparlament, Allgemeiner Studentischer Ausschuss, Fachschaftsräte Jura, Kuwi und Wiwi)
  • die Förderung von verschiedenen studentischen Initiativen (in diesem Jahr ELSA, VCG, fforst, Stuck und Kunstgriff)
  • die Förderung von zahlreichen Projekten und Projektfahrten (im vergangenen Jahr u.a. die Frankfurt-Slubice Pride, eine Ringvorlesung der Kritischen Jurist*innen, Art an der Grenze, das Hearing-Festival, Hochbeete auf dem Campus, Konzerte der Viaphoniker, Tanz in den Mai, Gedenkstättenfahrt nach Auschwitz u.v.m.)
  • Zuschüsse für Studierende mit geringem Einkommen, z.B. zu Lernmitteln oder zum Semesterticket
  • den Erhalt und Ausbau des Universitätssports an der Viadrina (USC)

Seit dem Sommersemester 2000 gibt es an der Europa-Universität ein Semesterticket. Es ist für alle Studierende Pflicht und für 6 Monate gültig.

Von der Beitragspflicht sind Studierende befreit, die zu einer der folgenden Gruppen gehören:

  • Studierende, die nicht Mitglied der Studierendenschaft der Europa-Universität Viadrina sind oder die von der Hochschule keinen Studierendenausweis erhalten,
  • Studierende in Fern- und Onlinestudiengängen,
  • Studierende, die für berufsbegleitende Studiengänge immatrikuliert sind,
  • Schwerbehinderte, die nach dem Neunten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB IX) Anspruch auf Beförderung haben und
  • Studierende, die an einer anderen Hochschule der Länder Berlin oder Brandenburg immatrikuliert sind und dort ein VBB-Semesterticket erhalten.

Von der Beitragspflicht sind auf Antrag befreit Studierende, die die Zugehörigkeit zu einer der folgenden Gruppen nachweisen können:

  • Körperlich beeinträchtigte Studierende, die auf Grund ihrer Beeinträchtigung den öffentlichen Personennahverkehr nicht nutzen können. Hierunter werden auch zeitweilige Beeinträchtigungen verstanden, wenn sie für das Semester die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs gleichfalls ausschließen,
  • Studierende, die durch die Europa-Universität Viadrina ordnungsgemäß beurlaubt wurden,
  • Studierende, die zum Zeitpunkt der Rückmeldung erkrankt sind und infolge dessen einen Anspruch auf Beurlaubung durch die Europa-Universität Viadrina hätten,
  • Studierende, die sich auf Grund ihres Studiums im Praxissemester, im Auslandssemester oder im Rahmen der Studienabschlussarbeit für mindestens vier – in begründeten Ausnahmefällen auch drei - zusammenhängende Monate des jeweiligen Semesters außerhalb des Verbundtarifraums aufhalten und nicht beurlaubt sind und
  • Studierende, die im Besitz eines Firmentickets sind.

Mit dem Semesterticket können Sie die öffentlichen Verkehrsmittel des Regionalverkehrs, auch den Regionalexpress nicht jedeoch den Inter City Express (IC) oder den Euro City Express (EC) innerhalb des gesamten Verkehrsverbundes Berlin/Brandenburg (VBB) nutzen. Die Fahrradmitnahme ist darin nicht enthalten. Die aktuellen Preise, Konditionen und Geltungsbereiche für die Semestertickets der Hochschulen der Länder Berlin und Brandenburg können Sie beim VBB-Infocenter unter 0 30 – 25 41 41 41 erfragen.

Das Semesterticket ist zusammen mit dem Semesterbeitrag zu bezahlen. Die Befreiung vom Semesterticket kann nur innerhalb der Rückmeldefrist beantragt werden.

MEHR ERFAHREN

Stand: 06. März 2024

Ab dem Sommersemester 2024 gibt es das Semesterticket als vergünstigtes bundesweites Deutschlandsemesterticket für 176,40 € pro Semester. Der Vertragsentwurf zum Deutschlandsemesterticket sieht grundlegende Änderungen der Personengruppen, die einen Anspruch auf das Deutschlandsemesterticket haben, vor.

Die folgenden Personengruppen haben keinen Ticketanspruch und sind von der Nutzung des Deutschlandsemestertickets ausgeschlossen:

  • Gasthörer*innen sowie Zweithörer*innen,
  • Studierende die ausschließlich in einem Abend, - Online- oder Fernstudiengang ohne Präsenzpflicht eingeschrieben sind („Fernstudierende“),
  • Schwerbehinderte Menschen, die nach dem SGB IX Anspruch auf Beförderung haben und den Besitz des Beiblattes zum Schwerbehindertenausweis und der zugehörigen Wertmarke nachweisen,
  • Studierende in berufsbegleitenden Studiengängen,
  • Studierende, die nachweislich ein Urlaubs- oder Auslandssemester antreten,
  • Studierende, die für Ergänzungs-, Zusatz-, Aufbaustudiengänge immatrikuliert sind oder an weiterbildenden Studiengängen teilnehmen,
  • Promotionsstudierende.

Folgende Personengruppen können auf Antrag vom Deutschlandsemesterticket befreit werden:

  • Studierende, die auf Grund ihrer Behinderung den öffentlichen Nahverkehr nicht nutzen können. Hierunter werden auch zeitweilige Behinderungen verstanden, wenn sie für das Semester die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs gleichfalls ausschließen. Die Voraussetzungen sind durch ärztliches Attest nachzuweisen.
  • Studierende, die sich auf Grund ihres Studiums, eines Praxissemesters, eines Auslandssemesters oder im Rahmen der Studienabschlussarbeit für mindestens drei zusammenhängende Monate des jeweiligen Semesters außerhalb des Geltungsbereichs des Deutschlandsemestertickets aufhalten,
  • Studierende, die an zwei Hochschulen mit Deutschlandsemesterticket immatrikuliert sind, hier kann das Ticket an einer Hochschule erstattet werden.

Das Semesterticket ist zusammen mit dem Semesterbeitrag zu bezahlen. Die Befreiung vom Semesterticket kann nur innerhalb der Rückmeldefrist beantragt werden.

Die Nichtnutzung des Semestertickets sowie das Vorliegen eines Firmentickets stellen keine Befreiungsgründe dar.

Das Deutschlandsemesterticket wird voraussichtlich ausschließlich in digitaler Form zur Verfügung gestellt. Ab dem 1. April 2024 kann die Chipkarte nicht mehr als Semesterticket genutzt werden.

Wie geht es weiter?

Die zu zahlenden Beiträge wurden in viaCampus angepasst und werden demnächst rückerstattet.

Wir werden per E-Mail informieren, sobald uns endgültige Informationen vorliegen.

 

Studienorganisation

Alle Lehrveranstaltungen werden im Vorlesungsverzeichnis von viaCampus abgebildet. Die Fakultäten stellen teilweise zusätzlich pdf-Versionen bereit.

Übersicht Vorlesungsverzeichnisse

Hier finden Sie alle Prüfungstermine und weitere Informationen zu den jeweiligen Fakultäten.

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Auf den folgenden Seiten finden Sie die aktuellen Ordnungen der Studiengänge der Europa-Universität Viadrina.

Bitte prüfen Sie, ob die Ord­nung, nach der Sie stu­die­ren, durch eine spätere Fas­sung er­setzt worden ist.

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Auf den folgenden Seiten finden Sie die amtlichen Bekanntmachungen, aktuelle Rechtstexte sowie die Studien- und Prüfungsordnungen der Europa-Universität Viadrina.

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Kultur, Sport, Ausgehen und Einkaufen. Hier finden Sie alles Wissenswerte zur Region und das Leben rund um den Campus.

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Neben dem klassischen BAföG gibt es noch weitere Methoden ein Studium zu finanzieren.
Hier finden Sie eine Übersicht aller Stipendien, Stiftungen sowie weitere Finanzierungshilfen in Form von Überbrückungshilfen oder Härtefalldarlehen.

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Krankenversicherung

Zur Einschreibung wird ein Nachweis über den Status der Krankenversicherung benötigt.
Ihre Krankenkasse stellt Ihnen eine entsprechende Bescheinigung aus, um nachzuweisen ob Sie

  • versichert sind
  • versicherungsfrei sind
  • von der Versicherungspflicht befreit sind
  • nicht versicherungspflichtig sind.

Die Versicherungsbescheinigung ist mit den Unterlagen für die Immatrikulation an der Hochschule vorzulegen. Bei Hochschulwechsel ist eine neue Versicherungsbescheinigung einzureichen.

Achtung: Keine Immatrikulation ohne Vorlage einer Krankenversicherungsbescheinigung!


Unfallversicherung

Als Studierendende sind Sie innerhalb der Hochschule und auf dem Weg zwischen Hochschule und Ihrer Wohnung gesetzlich unfallversichert. Das Studentenwerk schließt für alle Studierende aus den Semesterbeiträgen eine Freizeitunfallversicherung ab. Rückfragen zu Ihrer Unfallanzeige richten Sie bitte an:

Unfall innerhalb der Hochschule:
Dezernat für Studentische Angelegenheiten
Arite Fuhrmann, AM 05
Telefon+49 335 5534 4240
d1@europa-uni.de

Freizeitunfall:
Studentenwerk Frankfurt (Oder)
Servicepoint
Telefon +49 335 5650 939 oder +49 335 5650 940
service@studentenwerk-frankfurt.de

Für Studieninteressierte und Studierende mit chronischen körperlichen oder seelischen Erkrankungen und Behinderungen gibt es eine Reihe von Möglichkeiten, individuelle Unterstützung im Studium zu erhalten. Im Folgenden finden Sie wichtige Informationen rund um das Studium mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen.

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Die Viadrina möchte Studierenden bei der Vereinbarkeit von Studium und Familie unterstützen und bietet familienfreundliche Studienbedingungen, damit die Balance zwischen Studium und Familie gelingt.

Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen zu den Themen:

  • Informationen für werdende Eltern
  • Studienplanung
  • Kinderbetreuung
  • Finanzielle Unterstützung
  • Sonstige Unterstützung
  • Links und Lesetipps
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Hier finden Sie einen detaillierten Überblick mit Lageplänen und Galerien zu allen Einrichtungen und Gebäuden der Europa-Universität Viadrina.

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Service-Point

für Bewerber*innen und Studierende

Sprechzeiten

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