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Annerkennung ausländischer Studienleistungen WiWi

Zuständig für die Anerkennung von ausländischen Studienleisten der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät ist die Abteilung für Internationale Angelegenheiten in Zusammenarbeit mit dem Prüfungsausschuss der Fakultät. Ansprechperson: Torsten Glase.

Ausnahmen:

  • Für die Anerkennung im Masterstudiengang European Studies (MES) ist die Studiengangskoordination des MES zuständig.
  • Für die Anerkennung im Master of Digital Entrepreneurship (MoDE) ist die Studiengangskoordination des MoDE zuständig. Ansprechperson: Johanna Janotta.
  • Für die Anerkennung im Bachelor Wirtschaft und Recht/ Recht und Wirtschaft (WR/RW) und Fragen zur Anerkennung von Jurakursen ist Katja Herzel zuständig.

 

Hinweis:

Antworten auf viele Fragen bezüglich der Anerkennung finden Sie in unserem FAQ.

Eine Anerkennung von Studienleistungen direkt bei den entsprechenden Professoren ist ohne Ausnahme nicht möglich.

Als Studierende der Wirtschaftswissenschaften sollten Sie die Anerkennbarkeit Ihrer Kurswahl an der ausländischen Universität mit Torsten Glase absprechen. Halten Sie dazu die Kursbeschreibung der ausländischen Kurse und die gewünschte Modulgruppe (Schwerpunkt) bereit, in diese Sie die Kurse anrechnen lassen möchten.

Hierzu gibt es folgende Möglichkeiten:

  • Bei einem Aufenthalt im europäischen Ausland mit Erasmus+ das Online Learning Agreement ausfüllen, welches Sie im Downloadbereich finden. Es wird nach dem Ausfüllen automatisch an uns weitergeleitet. Nachdem die Anrechenbarkeit der Kurse geprüft wird und ggf. noch einmal mit Ihnen abgesprochen und angepasst werden muss, geben wir das OLA an die Partneruniversität weiter. Sie können zu jederzeit den Bearbeitungsstand im OLA-Portal einsehen. Sollte wider Erwarten die Partneruniversität nach dem Ausfüllen des OLA diese digitale Version nicht akzeptieren, steht Ihnen das (alte) paper-based Learning Agreement zu Verfügung, dieses finden Sie im Downloadbereich unter Erasmus+ Programm. Während des Aufenthalts kann nicht mehr von Papierform auf das OLA gewechselt werden.
  • Bei einem Aufenthalt außerhalb Europas, bitte das Learning Agreement (zur Prüfung der Anerkennbarkeit), welches Sie im Downloadbereich unter Non-EU Programme finden ausfüllen und per E-Mail schicken (Bearbeitungszeit ca. 2-4 Wochen).

Hinweis: Die Kurse, die an unseren Partneruniversitäten angeboten werden, finden Sie direkt auf deren Webseiten. Teilweise führen Studierende, die bereits im Ausland waren, Informationen dazu in Ihren Erfahrungsberichten auf.

Halten Sie bereits vor dem Ändern der Kurse im OLA, Absprachen mit Herrn Glase bzgl. der notwendigen Änderungen. Diese Absprache gibt Ihnen die Sicherheit, dass die geänderten Kurse anerkannt werden können. Bitte senden Sie dazu eine E-Mail mit folgendem Inhalt: Sofern Sie keine Rücksprache halten, kann es ggf. zu einer Ablehnung der Kursänderung im OLA kommen.

  • Bei einem Aufenthalt im europäischen Ausland mit Erasmus+ muss dazu das Online Learning Agreement (im Downloadbereich zu finden), unter before the mobility entsprechend angepasst werden.
  • Bei einem Aufenthalt außerhalb Europas, das Learning Agreement (zur Prüfung der Anerkennbarkeit), welches Sie im Downloadbereich unter Non-EU Programme finden (Bearbeitungszeit ca. 2-4 Wochen). Alternativ senden Sie per E-Mail folgende Informationen:
    • Ihren Studiengang an der Viadrina
    • Name der ausländischen Universität
    • Kurstitel
    • Kursbeschreibung
    • Anzahl der ECTS Punkte, Credits (Units) des Kurses
    • Viadina-Modul, für welches Sie den Kurs anerkannen möchten.

Die Anerkennung von Studienleistungen direkt bei den entsprechenden Professoren ist nicht möglich. Für die Anerkennung nach dem Auslandsaufenthalt müssen Sie folgende Unterlagen per E-Mail senden bzw. vorlegen:

  1. Den ausgefüllten Antrag auf Anerkennung ausländischer Studienleistungen im Word-Format per E-Mail.

  2. Das Transcript of Records (Aufstellung aller im Ausland erbrachten Studienleistungen) im Original oder per E-Mail direkt an uns von der Partneruniversität. Eine weiterleitung per E-Mail von Ihnen, können wir nicht annehmen (bitten Sie die Partneruni uns das Transcript direkt zu senden an outgoing-wiwi@europa-uni.de). Sollte das Transcipt per Post oder E-Mail von der Partneruni bei uns eintreffen, informieren wie Sie darüber auf Ihre Viadrina-E-Mail.
  3. Ggf. Nachweise über die Sprachkenntnisse (HF-Exam bei gewünschter Englisch C1-Befreiung)
  4. Ggf. Nachweise über das Studienniveau (Studienjahr), in dem die Leistungen erbracht wurden (falls aus 2. nicht ersichtlich).

Bearbeitungszeit ca. 2-4 Wochen. Nach der Prüfung Ihrer Anerkennung werden Ihre Noten automatisch an das Prüfungsamt zur Eintragung in ViaCampus (HIS-Portal) weitergeleitet.