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FAQ Anerkennung WiWi

1) Wie viele Kurse darf ich im Ausland maximal und wie viele muss ich mindestens machen?

2) Wie viele ECTS Credit Points (Units) muss ein Kurs im Ausland haben?

3) Woher weiß ich, ob meine ausgewählten Kurse an der ausländischen Universität anerkennbar sind?

4) Wo finde ich Informationen zu Kursen, die ich an der ausländischen Universität belegen kann?

5) Wie läuft die Anerkennung der Kurse nach dem Auslandsaufenthalt ab?

6) Wie werden die Noten umgerechnet?

7) Wann ist meine Kursanerkennung fertig und erscheint im viaCampus?

8) Was ist das Transcript of Records und wie bekomme ich dieses?

9) Kann ich mich vom Nachweis Fremdsprache mit Kursen aus dem Ausland befreien lassen?








1) Wie viele Kurse darf ich im Ausland maximal und wie viele muss ich mindestens machen?

 

  • Alle BA und MA WiWis können max. 30 ECTS pro Auslandssemester (entspricht 5 Kursen à 6 ECTS oder nur für IBWL und IBA BA mit Sprachanerkennung 3 Kurse à 6 ECTS + Freistellung Sprache auf B2 Niveau/ Unicert II für 12 ECTS, für alle Sprachen außer Englisch) anerkennen lassen. Ausnahme für IBWL mit Sprachanerkennung C1 (Unicert III): max. 30 ECTS (= 3 Kurse à 6 ECTS + Freistellung Sprache auf C1 Niveau/ Unicert III 18 ECTS nur für Englisch möglich).
 
  • Alle BA und MA WiWis mit Auslandspflicht – müssen mind. zwei anerkennbare Kurse (12 ECTS) im Ausland absolvieren.
  • Alle BA und MA WiWi ohne Auslandspflicht – es besteht formal keine Mindestanzahl an Kursen, die absolviert werden müssen. Ein anerkennbarer Kurs (6 ECTS) sollte, soweit möglich, aus dem Ausland mitgebracht werden.
     







2) Wie viele ECTS Credit Points (Units) muss ein Kurs im Ausland haben?

  • Grundsätzlich 6 ECTS. Kurse mit mind. 5 ECTS werden aber als 6 ECTS Kurs an der Viadrina anerkannt. Falls ein Kurs weniger als 5 ECTS hat, können ggf. mehrere Kurse aus dem selben Bereich zusammengelegt werden. Diese ECTS-Regelung gilt für europäische Länder, die ECTS anwenden. Außerhalb dieser Länder gilt diese Regelung nicht. Im Regelfall wird aus diesen ein Kurs als ein 6 ECTS Kurs an der Viadrina anerkannt.
 
Hinweis: Nach amerikanischem Points System entsprechen 3 Units 6 ECTS Credit Points.








3) Woher weiß ich, ob meine ausgewählten Kurse an der ausländischen Universität anerkennbar sind?

Grundsätzlich gilt die verabschiedete Richtlinie für die Anerkennung ausländischer Studien- und Prüfungsleistungen.

Für BA-Studierende werden vorwiegend Kurse des 3. Studienjahres im Ausland anerkannt, die den Viadrina Schwerpunktmodulen zuordenbar sind und die sich von diesen nicht wesentlich unterscheiden. Kurse aus der Grundlagenausbildung an der Viadrina können im Regelfall nicht aus dem Ausland anerkannt werden: dies beinhaltet Kurse, deren Titel mit "Basics off...", "Introduction to...", "Fundametals of..." beginnen. Eine Ausnahme bildet "Introduction to Econometrics", diese können, je nach Kursinhalt, meist anerkannt werden.
Sonderfall: Im Modul Finance können max. zwei Kurse aus dem Ausland anerkannt werden, da "Angewandte Kapitalmarkttheorie" oder "Kapitalmarkttheorie" an der Viadrina erfolgreich belegt werden müssen (Pflichtkurs). Nur in Ausnahmefällen, wenn die Kursinhalte im Ausland denen an der Viadrina entsprechen, kann auch der Pflichtkurs ersetzt werden.

Für MA-Studierende werden vorwiegend die Kurse der MA-Studiengänge bzw. Kurse ab dem 4. Studienjahr im Ausland anerkannt, die den Viadrina Mastermodulen (T-, G-, R-, S-Modul) zuordenbar sind und sich von diesen nicht wesentlich unterscheiden. Als R-Modul können Kurse aus dem Ausland anerkannt werden, deren Inhalt einen "Reasearch Aspekt" beinhaltet, also wenn Sie z.B. Umfragen durchführen oder wissenschaftliche Arbeiten verfassen müssen.

Studierende der Wirtschaftswissenschaften sollten die Anerkerkennbarkeit ihrer Kurswahl an der ausländischen Universität mit Torsten Glase absprechen. Wie diese Absprache zu treffen ist, finden Sie auf folgenden Webseiten.







4) Wo finde ich Informationen zu Kursen, die ich an der ausländischen Universität belegen kann?

  • Auf den Webseiten der Partneruniversitäten.
    Bitte beachten Sie, dass Kurslisten, genauso wie an der Viadrina, oft erst einige Wochen/Monate vor dem jeweiligen Semester veröffentlich werden. Orientieren sie sich an alten Kurslisten und beachten Sie dabei die unterschiede im Kursangebot im WiSe oder SoSe an der auslänischen Uni. Das Kursangebot im Ausland bleibt oft ähnlich.
  • Informieren Sie sich bei ehemalige Kommilitonen, die an Ihrer ausländischen Universität waren. Nach Kontaktdaten können Sie uns gern per E-Mail fragen, oder nutzen Sie die Viadrina Students Abroad Facebook-Gruppe. Auch in Erfahungsberichten, finden Sie oft Hinweise.







5) Wie läuft die Anerkennung der Kurse nach dem Auslandsaufenthalt ab?

Die Information dazu erhlaten Sie auf der folgenden Webseite zur Anerkennung.







6) Wie werden die Noten umgerechnet?

Die Umrechnung der Noten ausländischer Studienleistungen erfolgt an der Viadrina mittels folgender Umrechnungstabelle.





 

7) Wann ist meine Anerkennung fertig und erscheint in meiner Leistungsübersicht im viaCampus?

Ca. 2-4 Wochen nach Einreichung aller für die Anerkennung benötigten Mitteilung zur Abholung im AM 207 kommt an Ihre Viadrina-E-Mail.
Damit die Kurse in Ihrem Leistungsauszug im viaCampus erscheinen, müssen Sie das Zertifikat im AM 207 abholen und beim Prüfungsamt abgeben. Alternativ können Sie auch eine Kopie in den Briefkasten des Prüfungsamtes einwerfen bzw. uns darum bitten.







8)  Was ist das Transcript of Records und wie bekomme ich dieses?

Das Transcript of Records ist ein Zertifikat, welches eine Aufstellung aller im Ausland erbrachten Studienleistungen beinhaltet. Es wird nach Beendigung des Auslandsaufenthaltes vom Internationalen Büro der Partneruniversität an die Abteilung für Internationale Angelegenheiten der Viadrina gesendet, manchmal auch direkt an die/den Studierende/-n. Wenn es an der Viadrina eintrifft, werden Sie darüber auf Ihre Viadrina-E-Mail informiert.







9)   Kann ich mich vom Nachweis Fremdsprache mit Kursen aus dem Ausland befreien lassen?


Für BA IBWL gilt der Nachweis im Modul Englisch (Niveaustufe Europarat C1 / Unicert III) oder zweite Fremdsprache (Niveaustufe Europarat B2 / Unicert II - nicht Englisch) als erbracht, wenn während des Studien­aufenthalts im Ausland Module im Umfang von mindestens 18 ECTS in der entsprechenden Fremd­sprache erbracht und nachgewiesen werden.
Wenn Sie die Befreiung von Englisch C1/ Unicert III anstreben, müssen Sie Englisch B2 / Unicert II vor dem Antrag auf Anerkennung absolviert haben. Wenn Sie neben dem Englisch B2 / Unicert II bereits ein B2 / Unicert II in einer zweiten Fremdsprache haben, ist das Modul Fremdsprache bereits vollständig abgeschlossen und das Englisch C1 / Uncert III kann mit den 18 ECTS aus dem Ausland nicht erlassen werden. Auch kann generell Englisch B2/ Unicert II nicht erlassen werden nur Englisch C1/ Unicert III.

Für BA IBA gilt der Nachweis im Modul Fremdsprache (Niveaustufe Europarat B2 / Unicert II)  als erbracht, wenn während des Studien­aufenthalts im Ausland Module im Umfang von mindestens 18 ECTS in der entsprechenden Fremd­sprache (nicht Englisch) erbracht und nachgewiesen werden.

Für alle anderen ist eine Befreiung im Modul Fremdsprache nicht möglich.

Bitte beachten Sie, dass mit der Befreiung vom Nachweis im Modul Fremdsprache kein Sprachzertifikat
erworben wird, welches aber eventuell für Masterbewerbungen an Hochschulen nötig ist.