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Täuschungen

Richtlinie über den Umgang mit Täuschungen (einschließlich Plagiaten) an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder)

 

Wann liegt eine Täuschung (bzw. ein Täuschungsversuch) vor?

Eine Täuschung oder ein Täuschungsversuch liegt vor, wenn Studierende absichtlich oder unabsichtlich eine Prüfungsleistung erbringen unter Bedingungen und Umständen, die von den Bedingungen und Umständen abweichen, die erwartet und festgelegt wurden.

Beispiele für Täuschungen sind:

  • Mitführen nicht zugelassener Hilfsmittel (z. B. Spickzettel, Mobiltelefone, insb. Smartphones, Smartwatches),
  • unzulässige Hilfe anderer Studierender oder Dritter annehmen oder Kooperation mit anderen Studierenden oder Dritten,
  • Nichteinhalten von Vorgaben der Prüfungsbedingungen (z. B. Zeitlimits),
  • unzulässiges Einwirken auf Prüfungsorgane oder auf von diesen mit der Wahrnehmung von Prüfungsangelegenheiten beauftragte Personen,
  • wiederholtes Einreichen von Prüfungsarbeiten (z. B. Assignments, Seminararbeiten, Abschlussarbeiten, etc.) ohne darauf hinzuweisen,
  • Fabrikation oder Fälschung von Quellen, Daten und Ergebnissen,
  • Teilnahme an Prüfungen, deren Inhalt im Vorfeld bekannt waren ohne darauf hinzuweisen,
  • Plagiate.

 

Was ist ein Plagiat?

Ein Plagiat ist die Übernahme fremder geistiger Leistungen - Ideen, Informationen, Texte, Ansichten, Abbildungen, Darstellungen usw. - als wenn es Ihr eigenes Werk wäre ohne die originalen Quellen korrekt anzugeben. Es beinhaltet auch die Wiederverwendung Ihres eigenen Werks für einen anderen Zweck ohne den ursprünglichen Kontext zu nennen. Mit anderen Worten, es ist die falsche Anwendung von Quellen.

Beispiele für Plagiate sind, wenn nicht kenntlich gemacht:

  • Kopieren und Einfügen eines Textes aus Online-Quellen (wie z. B. Enzyklopädien, Webseiten usw.) sowie gedruckten Quellen,
  • einfache Modifizierung eines Textes aus einer der obengenannten Quellen (z. B. Ersetzen einiger Wörter, Textstellen usw.),
  • Verwendung von Bildern, Videofilmen oder Hörmaterialien ohne Quellenangabe,
  • Verwendung des Werks einer/eines anderen Studierenden für die eigene Arbeit mit oder ohne Genehmigung,
  • Übersetzungen ohne korrekte Quellenangabe,
  • Wiederverwendung des eigenen Werks ohne Erlaubnis der Dozentin oder des Dozenten, bei der/dem die ursprüngliche Arbeit eingereicht wurde und der derzeitigen Dozentin oder dem derzeitigen Dozenten, bei der/dem eine Einreichung der Arbeit beabsichtigt ist (sogenanntes Selbstplagiat),
  • Einreichung einer Gruppenarbeit als eine individuelle Arbeit (gilt als Plagiat für alle Beteiligten).

 

Welche Konsequenzen haben Täuschungen?

Dazu § 21 der ASPO der Europa-Universität Viadrina:

Versuchen Studierende das Ergebnis einer Prüfungsleistung durch Täuschung, insbesondere Plagiat, Mitführen nicht zugelassener Hilfsmittel, unzulässige Hilfe anderer Studierender oder Dritter oder durch unzulässiges Einwirken auf Prüfungsorgane oder auf von diesen mit der Wahrnehmung von Prüfungsangelegenheiten beauftragte Personen zu beeinflussen, so ist diese Prüfungsleistung mit "nicht ausreichend" (5,0 beziehungsweise 0 Punkte) zu bewerten.

In schwerwiegenden Fällen kann der zuständige Prüfungsausschuss die betroffenen Studierenden von der Erbringung weiterer Prüfungsleistungen in diesem Studiengang ausschließen, so dass diese die Bachelor- beziehungsweise Masterprüfung im betreffenden Studiengang endgültig nicht bestanden haben.

Ein absichtliches Plagiat gilt in der Regel als schwerwiegender Fall. Bei einem absichtlichen Plagiat ist der/dem Studierenden bewusst, dass sie/er das Werk einer anderen Person als ihr Eigenes benutzt und sie/er tut dies mit Absicht. Ein unabsichtliches Plagiat wird dagegen oft durch mangelnde Aufmerksamkeit verursacht, z. B. wegen inkorrekter Quellenangaben. Als schwerwiegender Fall gilt in der Regel auch ein wiederholter Täuschungsversuch.

Weiterführende Informationen finden sich auch in der Satzung zur Vermeidung wissenschaftlichen Fehlverhaltens und zum Verfahren bei Verdacht auf wissenschaftlichen Fehlverhalten an der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) vom 3. November 2021.