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Law Clinic Wiederaufnahmeverfahren und Fehlurteil

Veranstaltung zur Vermittlung von Schlüsselqualifikationen

Law Clinic

Umfang: 2 SWS

Teilnehmer:innenzahl: max. 4-10 (abhängig von der Zahl der Teilnehmer:innen aus dem Vorjahreskurs)

Die Veranstaltung dockt an das vom Verein „Fehlurteil und Wiederaufnahme e. V.“ getragene Law-Clinic-Projekt an (Näheres online unter wiederaufnahme.com) an, in dessen Rahmen im Wintersemester 2023/2024 eine Veranstaltung zu den Schlüsselqualifikationen gem. § 5a Abs. 3 DRiG stattfinden soll.

Konzept der Law Clinic

Die Veranstaltungsform Law Clinic ist aus der juristischen Ausbildung in den USA importiert und bietet Möglichkeiten des erfahrungsbasierten Lernens („experiential learning“), die kombiniert werden mit der Vermittlung theoretischen Wissens. Am Fachbereich Strafrecht der Freien Universität läuft unter Leitung von Prof. Momsen seit Jahren die sehr erfolgreiche Law Clinic „Praxis der Strafverteidigung“, in der es um die Arbeit in der Strafverteidigung vor einer rechtskräftigen Verurteilung geht. Nunmehr hat sich ein fakultätsübergreifender Verbund gebildet, der sich der Rechtsberatung nach der Verurteilung widmet. In der hier vorliegenden Veranstaltung geht es dabei um die Wiederaufnahme bzw. die Überprüfung von Urteilen auf Fehler.

Die Law Clinic richtet sich an Studierende ab dem 2. Fachsemester und ist als Ein-Jahres-Kurs organisiert. Im ersten Semester, dem Sommersemester, findet eine Einführung in das Wiederaufnahmerecht sowohl aus rechtlicher als auch aus praktischer Perspektive statt. Die Perspektive der Praxis wird durch Gespräche mit Gästen aus der Anwaltschaft eingebracht.

Außerdem werden die Studierenden mit der praxisrelevanten, aber im Regelstudium wenig behandelten Materie von Fehlurteilsforschung und Wiederaufnahme vertraut gemacht. Als Basis dient ein ausführliches Curriculum, in dessen Rahmen sie eine umfassende Einführung in rechtliche, psychologische und kriminalistische Aspekte erhalten. Die für die Praxisphase besonders relevanten Bereiche werden zudem in Vertiefungsveranstaltungen behandelt. Diese Veranstaltungen werden von verschiedenen Dozent:innen, insbesondere in Wiederaufnahmeverfahren praktisch tätigen Verteidiger:innen, Psycholog:innen und Rechtslehrer:innen durchgeführt.

Praxisteil der Law Clinic

Der Praxisteil der Law Clinic besteht aus zwei Komponenten:

  1. Strukturierte Akten- und Fallanalyse: Die Teilnehmer:innen werden in Kleingruppen aufgeteilt und erhalten eine Akte sowie sonstige Materialien eines laufenden Wideraufnahmefalles zur Vorabklärung der Erfolgsaussichten eines möglichen Wiederaufnahmefalles. Sämtliche Materialien, Urteile aller Instanzen sowie die Fallakte sind zu strukturieren und nach möglichen Fehlerquellen zu ordnen. Unter Anleitung einer/s Verteidiger:in sind die Voraussetzungen einer Wiederaufnahme zu prüfen. Dabei ist ggf. auch der Kontakt zur/zum inhaftierten Antragsteller:in zu suchen, um die möglichen neuen Beweise auf ihre Tatsachengrundlage hin zu überprüfen. Die Motivation für den Antrag ist zu klären, ggf. ist auch das Verhalten im Vollzug (Tatleugnung) zu bewerten. Es ist mit Behörden, ggf. Gerichten, Anwält:innen usw. zu korrespondieren. Diese Vorprüfung wird in den meisten Fällen bei einer Gruppe von ca. 5 Teilnehmer:innen jede Teilnehmer:in 30-40 Stunden beschäftigen.

  2. Wiederaufnahmeverfahren: Führt die Vorprüfung zu einer positiven Prognose, beginnt das eigentliche Wiederaufnahmeverfahren. Hier sind wiederum in einer Kleingruppe unter anwaltlicher Leitung die Verfahrenstaktik festzulegen, diverse Schriftsätze zu verfassen und ggf. das Verfahren in seinen Stadien Additionsverfahren und Probationsverfahren zu begleiten. Der Arbeitsaufwand liegt mindestens in vergleichbarem Umfang wie unter 1. Ggf. werden daher verschiedene Kleingruppen an einem Fall arbeiten. Im eigentlichen Wiederaufnahmeverfahren kommt es naturgemäß auch zu klassischer Rechtsberatung in einem Verteidigungsmandat.

Training von Schlüsselqualifikationen

Zum Praxisteil gibt es begleitende Treffen an der Viadrina, um gemeinsam das Handeln reflektieren und sich insb. über Probleme im Umgang mit den zu beratenden Personen auszutauschen. Die Veranstaltung wird 2 SWS umfassen, die Anwesenheit wird dokumentiert.

§ 5a Abs. 3 DRiG nennt exemplarisch Verhandlungsmanagement, Gesprächsführung, Rhetorik, Streitschlichtung, Mediation, Vernehmungslehre und Kommunikationsfähigkeit als Schlüsselqualifikationen für die Ausübung juristischer Berufe. Bei der Bearbeitung von Wiederaufnahmeverfahren werden die Studierenden in Kleingruppen arbeiten und Kommunikation mit Mandant:innen, mit Anwält:innen, mit Gerichten und Behörden trainieren. Sie müssen die insbesondere von den Antragsteller:innen vermittelten Informationen und Interessen in rechtliche Kategorien übersetzen und im Sinne einer Prozesstaktik instrumentalisieren. Dabei müssen sie lernen, auch interessegeleitet zu argumentieren und ggf. andere Verfahrensbeteiligte argumentativ zu überzeugen. Dazu werden sie systematisch von der jeweiligen gruppenleitenden Dozent:in angeleitet und erhalten von ihr Feedback.

Den Abschluss der Schlüsselqualifikation bildet eine Präsentation des Falles bzw. der Fälle und der eigenen Beiträge vor der gesamten Gruppe und eine Aufbereitung des Arbeitsergebnisses für die jeweilige Mandant:in.

Dozent:innen:

  • RA‘in Dr. Anthea Kienzerle
  • RA‘in Nicola Bier
  • Professor Dr. Kilian Wegner

Bewerbung

Bewerbungen für die Kursteilnahme sind mit Notenübersicht (soweit vorhanden) und Motivationsschreiben (ohne Rechtschreibfehler) an kwegner@europa-uni.de zu richten.