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Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen

Bei der Anerkennung / Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen können folgende Fälle unterschieden werden:

An der Europa-Universität Viadrina erbrachte Leistungen

  • Alle Veranstaltungen der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät sind den Modulen / Wahlpflichtmodulgruppen klar zugeordnet (siehe viaCampus). Alle Studien- und Prüfungsleistungen werden direkt in viaCampus eingetragen.

  • Grundlage für die Anerkennung einer Prüfungsleistung der Kulturwissenschaftlichen Fakultät ist, dass Sie einen benoteten und mit ECTS-Credits versehenen Leistungsnachweis vorlegen können. Alle Studien- und Prüfungsleistungen werden direkt in viaCampus eingetragen.

  • Grundlage für die Anerkennung einer Prüfungsleistung der Juristischen Fakultät ist, dass Sie einen benoteten und mit ECTS-Credits versehenen Leistungsnachweis vorlegen können. Alle Studien- und Prüfungsleistungen werden direkt in viaCampus eingetragen.

An anderen Institutionen erworbene Leistungen

  • Alle extern erworbenen Studien- und Prüfungsleistungen (Inland und Ausland), dazu zählen auch Schlüsselqualifikationen und Sprachzertifikate, müssen beim Prüfungsausschuss zur Anerkennung vorgelegt werden. Anerkannt werden Sprachzertifikate nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen, die an einer deutschen Hochschule ausgestellt worden sind. Über Ausnahmen (u.a. Sprachzertifikate des Goethe-Instituts) entscheidet der Prüfungsausschuss. Für die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen ist das nachfolgend bereit gestellte Formular zu verwenden.

Antragsformulare