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Recht und Wirtschaft | Wirtschaft und Recht (gemäß FSO)

Auslandsstudium

Die Fachspezifische Ordnung ist am 30.09.2020 außer Kraft getreten.

Im zweiten Studienabschnitt kann ein Semester an einer ausländischen Hochschule mit Promotionsrecht absolviert werden.

Bitte beachten Sie, dass das Auslandsstudium grundsätzlich den Abschluss der Module der Grundlagenausbildung voraussetzt.

Die Anerkennung von an einer ausländischen Hochschule erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen richtet sich nach § 12 Allgemeine Studien- und Prüfungsordnung (ASPO). Für die Anerkennung von ausländischen Studien- und Prüfungsleistungen an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät ist die Abteilung für Internationale Angelegenheiten Ihre zentrale Anlaufstelle. Eine Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen direkt bei den entsprechenden Professorinnen und Professoren ist ohne Ausnahme nicht möglich! Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, die von den Lehrstühlen definierten Zugangsvoraussetzungen für die Anmeldung zur Abschlussarbeit.

Die Europa-Universität Viadrina unterhält mit zahlreichen Universitäten im Ausland Kooperationen. Gerne können Sie sich für einen dieser Studienplatz im Rahmen unserer Austauschprogramme bewerben.