Grundlagen des Zivilrechts II
Prüfungsnummer: 120
Semester: ab 2. Semester (Grundlagenausbildung)
Dauer des Moduls: Ein Semester
Art des Moduls (Pflicht, Wahl, etc.): Pflicht
Lehrveranstaltungen des Moduls:
Grundkurs II Zivilrecht
AG zum Grundkurs II Zivilrecht
Häufigkeit des Angebots des Moduls: Jedes Sommersemester
Zugangsvoraussetzungen: Keine
Verwendbarkeit des Moduls für andere Studiengänge:
Pflicht- bzw. Wahlmodul für andere Studiengänge. Das Nähere regeln die Bestimmungen des entsprechenden Studiengangs.
Modulverantwortlicher/Modulverantwortliche: Prof. Dr. Christoph Brömmelmeyer
Name der/des Hochschullehrer/s: Prof. Dr. Christoph Brömmelmeyer
Lehrsprache: Deutsch
Zahl der zugeteilten ECTS-Credits: 9
Gesamtworkload und ihre Zusammensetzung (z.B. Selbststudium + Kontaktzeit):
Kontaktzeit (Vorlesung, Übung etc.) 67,5 Std.; Selbststudium: 202,5 Std.
Lehrveranstaltungsstunden (LVS): 6
Art der Prüfung/ Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten:
Erfolgreiche Teilnahme an der Klausur (120 min) zum Grundkurs II Zivilrecht
Gewichtung der Note in der Gesamtnote: Regeln die Bestimmungen des entsprechenden Studiengangs
Qualifikationsziele des Moduls:
Im Rahmen des Moduls sollen die Studierenden Grundkenntnisse über das Leistungstörungsrecht und die einzelnen Verträge des BGB erwerben. Darüber hinaus sollen sie die wichtigsten gesetzlichen Schuldverhältnisse und die damit verbundenen Rechtsfragen kennenlernen.
Die vorlesungsbegleitende Arbeitsgemeinschaft soll die Möglichkeit zur Wiederholung und Vertiefung des Schuldrecht AT/BT bieten.
Inhalte des Moduls:
1. Grundkurs II Zivilrecht
I. Leistungsstörungsrecht (Vertiefung)
II. Kaufvertrag
III. Mietvertrag
IV. Werk- und Dienstvertrag
V. Auftrag und Geschäftsbesorgungsvertrag
VI. Sonstige Vertragsarten
VII. Geschäftsführung ohne Auftrag
VIII. Deliktsrecht
IX. Bereicherungsrecht
2. AG zum Grundkurs II Zivilrecht
Fallbesprechungen
Lehr- und Lernmethoden des Moduls:
Der Grundkurs wird als Vorlesung gestaltet und durch eine Powerpointpräsentation unterstützt, deren Inhalt den Studierenden nach jeder Vorlesungseinheit zur Verfügung gestellt wird. Zur Vorbereitung auf die Modulabschlussklausur wird im letzten Drittel des Semesters eine Probeklausur angeboten.
Die Arbeitsgemeinschaften finden in mehreren Gruppen mit möglichst nicht mehr als 25 Teilnehmern statt. Hier stehen Fallbesprechungen im Vordergrund, die damit ebenfalls auf die Abschlussklausur vorbereiten.
Literatur (Pflichtlektüre/zusätzlich empfohlene Literatur):
Brömmelmeyer, Schuldrecht AT, 1. Aufl., 2013
Looschelders, Schuldrecht AT, 8. Aufl., 2010
Medicus/Lorenz, Schuldrecht II Besonderer Teil, 16. Aufl., 2012
Brox/Walker, Besonderes Schuldrecht, 37. Aufl., 2013
Looschelders, Schuldrecht Besonderer Teil, 6. Aufl., 2011
Weitere Informationen:
Das Material zum Grundkurs wird auf der Homepage des Lehrstuhls zur Verfügung gestellt.