Der Studiengang, der zum WS 2013/14 von der Juristischen und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät eingeführt wurde, wendet sich an Interessierte, die Wirtschaftsjurist*innen werden wollen. Absolvent*innen der Studienvariante "Recht und Wirtschaft" können schon nach drei Jahren mit dem LL.B. einen ersten juristischen, berufsqualifizierenden Abschluss erwerben.
Darüber hinaus kann der Bachelor die Basis für ein weiterführendes Masterstudium, z.B. im Masterstudiengang "Europäisches Wirtschaftsrecht" sein. Da dieser Studiengang nur ein Jahr dauert, können die zusätzlich erforderlichen 60 ECTS-credits im Aufbaustudium "Recht der Wirtschaft" zwischen dem Bachelorstudiengang und dem Masterstudiengang erworben werden.
Wer demgegenüber in einem der klassischen juristischen Berufe arbeiten möchte, muss nach dem Bachelorabschluss im Studiengang Rechtswissenschaft weiterstudieren. Und wer sich für die Studienvariante "Wirtschaft und Recht" ▶ entscheidet, kann seine Ausbildung nach dem Bachelorabschluss grundsätzlich in einem wirtschaftswissenschaftlichen Masterstudiengang fortsetzen.