Kulturwissenschaften (B.A.)

Das Studium

In Ihren ersten Semestern beschäftigen Sie sich mit den Gegenständen, Fragestellungen und Methoden im Zuge der Entwicklung der Kulturwissenschaften. In diesem Rahmen werden zentrale Texte der Kulturwissenschaften erarbeitet, grundlegende Begriffe und Konzepte diskutiert und in das interdisziplinäre Arbeiten eingeführt.

Im Laufe Ihres Studiums spezialisieren Sie sich auf zwei frei wählbare Disziplinen, in welchen Ihnen die Techniken des wissenschaftlichen Arbeitens, Basiskenntnisse und theoretische Orientierungen auf disziplinärer Basis vermittelt werden. Sie wählen dabei zwischen folgenden Disziplinen:

  •  Kulturgeschichte
  •  Literaturwissenschaften
  •  Sprachwissenschaft
  •  Vergleichende Sozialwissenschaften

Um auch dem interdisziplinären Anspruch der Universität gerecht zu werden, werden Sie einen Teil Ihrer Leistungsnachweise an einer der Nachbarfakultäten – der Juristischen oder der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät – erbringen.

 

Fremdsprachen

Das Erlernen von Fremdsprachen bildet einen wichtigen Teil des kulturwissenschaftlichen Studiums, weshalb Sie im Laufe Ihres Studiums zwei frei wählbare moderne Fremdsprachen bis zum Niveau von B2 GER (UNIcert II bzw. Abschluss der Allgemeinsprachlichen Sprachausbildung) erlernen.

In einer Studie des Centrums für Hochschulentwicklung (CHE) gab die überwiegende Mehrheit der befragten Viadrina-Alumni an, dass sich ihre Sprachkenntnisse positiv auf ihre Berufstätigkeit ausgewirkt haben. Rund die Hälfte aller Befragten bewertete ihre Sprachkenntnisse als klaren Vorteil gegenüber den Absolventinnen und Absolventen anderer Hochschulen.

Das aktuelle Sprachenangebot finden Sie auf der Seite des Sprachenzentrums der Europa-Universität. Alle Kurse am Sprachenzentrum sind kostenfrei.

Qualifikationen und Berufsperspektiven

Das Studium der Kulturwissenschaften vermittelt nicht nur disziplinäre und interdisziplinäre Fach- und Methodenkenntnisse, sondern auch eine Vielzahl überfachlicher Kompetenzen, die Sie auf die Arbeit in unterschiedlichen Berufsfeldern in Deutschland, Europa und der Welt vorbereiten. Dank der interdisziplinären Ausrichtung, des internationalen Profils und der anwendungsorientierten Lehre sind Sie als Absolvent*in der Kulturwissenschaften geübt darin, vernetzt zu denken, sich schnell in neue Themen einzuarbeiten und diese lösungsorientiert aus verschiedenen Perspektiven zu analysieren. Zu Ihren Kernkompetenzen gehören: schreiben, organisieren, mehrsprachig kommunizieren, recherchieren, argumentieren sowie beraten und vermitteln.

Mit diesem Kompetenzprofil qualifiziert sie das Studium der Kulturwissenschaften vor allem für folgende Berufsfelder:

  • Bildungsarbeit (z. B. politische und kulturelle Bildung)
  • Journalismus, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
  • Kultur- und Projektmanagement
  • Marketing
  • NGOs
  • Referententätigkeit in Politik und Verwaltung
  • Politik-, Wirtschafts- und Personalberatung, Coaching
  • Wissenschaft

Häufig finden unsere Absolvent*innen ihre erste Berufstätigkeit auch im Ausland oder einem internationalen Arbeitsumfeld.

Prüfungsausschuss

Bitte kontaktieren Sie bei Fragen gern die Studiengangskoordination, bevor Sie einen Antrag einreichen.

Zusammensetzung des Prüfungsausschusses

Auswärtige Studienleistungen (Inland)

Um sich vorherige Studienleistungen im Bachelor Cultural and Social Studies anerkennen zu lassen, füllen Sie bitte das Antragsformular aus und schicken es zusammen mit einer Kopie der Leistungsnachweise per E-Mail an das Sekretariat des Prüfungsausschusses.

Nach der Prüfung Ihres Antrags erfolgt die Weitergabe der anerkannten Leistungen ans Prüfungsamt zur Eintragung in viaCampus direkt durch den Prüfungsausschuss.

 

Auswärtiger Studienleistungen aus dem Auslandssemester

Die Anerkennung auswärtiger Studienleistungen erfolgt über die Abteilung für Internationale Angelegenheiten (Nicole Klück).

Die Einstufung in ein höheres Fachsemester ist möglich, wenn Sie in Ihrem vorherigen Studium, z. B. an einer anderen Universität oder in einem anderen Studiengang an der Viadrina, mindestens 30 ECTS (dann 2. Fachsemester) erworben haben, die im Bachelor Kulturwissenschaften anerkannt werden können.

Das Verfahren zur Einstufung in ein höheres Fachsemester ist zweistufig:

  1. Bitte reichen Sie parallel zur Einschreibung einen Antrag auf Einstufung beim Sekretariat des Prüfungsausschusses ein und fügen dem Antrag ein Transcript of Records o. ä. bei.
  2. Bitte reichen Sie nach der Einschreibung einen Antrag auf Anerkennung Ihrer vorherigen Studienleistungen beim Sekretariat des Prüfungsausschusses ein. Fügen Sie bitte auch diesem Antrag ein Transcript bzw. Leistungsnachweise in Kopie bei.

Der Prüfungsausschuss informiert das Prüfungsamt direkt darüber, welche Leistungen in welchen Modulen anerkannt wurden.

Anmeldung der Bachelor-Arbeit

Sie können Ihre Bachelor-Arbeit anmelden, wenn Sie mindestens 75 % der für den Studienabschluss erforderlichen ECTS (abzüglich der Leistungspunkte für die Abschlussarbeit und für das Abschlusskolloquium) erbracht haben, also insgesamt 126 ECTS.

Das Antragsformular zur Anmeldung der Abschlussprüfung reichen Sie beim Sekretariat des Prüfungsausschusses ein.

Den „Laufzettel“, in dem u.a. das Thema, die Gutachter*innen und der „Tag der Themenausgabe“, ab dem die Bearbeitungszeit für Ihre Bachelor-Arbeit beginnt, benannt werden, erhalten Sie beim Prüfungsamt. Den ausgefüllten Laufzettel reichen Sie beim Sekretariat des Prüfungsausschusses ein.

 

Weitere Anliegen

  • Für die folgenden Anliegen reichen sie bitte einen formlosen Antrag beim Sekretariat des Prüfungsausschusses ein:
  • Externe*r Erst- bzw. Zweitgutachter*in der Bachelorarbeit (Hinweis: Die Genehmigung muss vor der Abgabe des Laufzettels eingeholt und diesem in Kopie beigefügt werden.)
  • Verspätete Abgabe der Bachelorarbeit (Bitte benennen Sie im Antrag den neuen Abgabetermin und begründen kurz die Verzögerung. Im Krankheitsfall ist dem unbedingt ein ärztliches Attest beizufügen. Hinweis: Das Abgabedatum Ihrer Bachelor-Arbeit ist in viaCampus unter „Info über angemeldete Prüfungen“ einsehbar.
  • Änderung der Prüfer*innen
  • Änderung des Titels der Bachelorarbeit (Bitte geben Sie im Antraf den alten und den neuen Titel an. Dem Antrag ist eine schriftliche Einverständniserklärungbeider Gutachter*innen beizufügen.)

 

 

 

Bitte beachten Sie, dass Praktika grundsätzlich vom Career Center anerkannt werden.

Für Anliegen, die hier nicht aufgeführt sind und die eine Genehmigung des Prüfungsausschusses erfordern, stellen Sie bitte einen formlosen Antrag an den Prüfungsausschuss (über das Sekretariat). Geben Sie im Antrag neben Ihrem Anliegen und einer Begründung bitte unbedingt Name, Matrikelnummer, Fachsemester an.

FAQ

1. Welche obligatorischen Veranstaltungen gibt es im BA-Kuwi?

Im Modul 1 (Kulturwissenschaften) sowie in allen Disziplinen gibt es grundlegende Einführungen, in denen die wichtigsten Methoden und Theorien der Kulturwissenschaften bzw. der Disziplinen vermittelt werden. Diesen Einführungen sind Tutorien als Begleitveranstaltungen zugeordnet, welche in die notwendigen Grundlagen des wissenschaftlichen Arbeitens (z.B. das Zitieren, Bibliographieren oder Verfassen von Hausarbeiten) einführen. Es wird dringend empfohlen, diese Einführungsveranstaltungen (inkl. der zugeordneten Tutorien) im 1. Studienjahr zu besuchen.

Folgende Einführungsveranstaltungen mit begleitenden Tutorien gibt es in den Modulen 1-3:

Modul 1a (Kulturwissenschaften)

  • Kulturwissenschaften: „Einführung in die Kulturwissenschaften“ (wird in jedem Semester angeboten); die 2. Einführung kann frei gewählt werden

Hinweis: Es empfieht sich, diese Einführung (inkl. Tutorium) im 1. Studiensemester zu besuchen!

Modul 2a/3a (Disziplinen)

  • Kulturgeschichte: „Einführung in die Kulturgeschichte“ (wird in jedem Semester angeboten); die 2. Einführung kann frei gewählt werden
  • Literaturwissenschaft: „Einführung in die Literaturwissenschaft“ (wird jedes zweite Semester angeboten); die 2. Einführung kann frei gewählt werden
  • Vergleichende Sozialwissenschaften: „Einführung in die Sozial- und Gesellschaftstheorien“ (wird jedes zweite Semester angeboten); die zweite Einführungsveranstaltung in den Sozialwissenschaften muss aus dem Angebot der wahlobligatorische Methodeneinführungen (siehe Kennzeichnung im KVV) gewählt werden. 
  • Linguistik: „Einführung in die Linguistik“ (wird in jedem Semester angeboten); die 2. Einführung kann frei gewählt werden

Hinweis: Die obligatorischen Einführungsveranstaltungen sind in der PDF-Version des Vorlesungsverzeichnisses grau schattiert hervorgehoben.  

 

2. Sind Tutorien Pflicht?

Ja, Tutorien sind Pflichtveranstaltungen, und zwar jeweils ein Tutorium in den Modulen 1a, 2a und 3a. Die Tutorien sind ausschließlich den grundlegenden Einführungsveranstaltungen (grau hinterlegt in der PDF-Version des Vorlesungsverzeichnisses) zugeordnet.

Ausnahme: Studierende, die in ein höheres Fachsemester eingestuft wurden, können sich unter Umständen auf begründeten Antrag, bei ausreichenden Grundkenntnissen durch den Prüfungsausschuss von den Tutorien befreien lassen.

1. Wie funktioniert die Einstufung in ein höheres Fachsemester? Wer erkennt Leistungsnachweise an, die vor Aufnahme des Studiums an der Viadrina an anderen Hochschulen erworben wurden?

Die Einstufung in ein höheres Fachsemester nimmt der Prüfungsausschuss vor. Für die Bewerbung in ein höheres Fachsemester wird als 1. Schritt ein Antrag auf die Einstufung in ein höheres Fachsemester unter Vorlage der bisherigen Leistungsnachweise in Kopie parallel zur Einschreibung gestellt. Die anzuerkennenden Veranstaltungen müssen einem Umfang von 2 SWS entsprochen haben und mit einer Klausur, einer Hausarbeit oder Essays erfolgreich und benotet abgeschlossen worden sein. Sobald Sie die entsprechende Bestätigung über die Einstufung in ein höheres Fachsemester haben, fügen Sie diese Ihren Einschreibeunterlagen bei.

Nach erfolgreicher Einschreibung können Sie dann in einem 2. Schritt die Anerkennung auswärtiger Studienleistungen (siehe 2.) beantragen.

 

2. Wer erkennt einzelne Leistungsnachweise an, die vor/während des Studiums an der Viadrina an anderen Hochschulen erworben wurden?

Diese Anerkennungen nimmt der Prüfungsausschuss vor.

Diese sind durch einen ausführlichen Antrag anzuerkennen. Das entsprechende Antragsformular finden Sie hier. Zu dem Antrag, in dem Studienniveau, Leistungsart (Hausarbeit, Klausur etc.), SWS, Note sowie die gewünschte Zuordnung in den BA Kulturwissenschaften kenntlich gemacht werden müssen, reichen Sie die entsprechenden Leistungsnachweise in digitaler Form per Mail oder als Kopie ein.

Die Anerkennung erfolgt in Form eines Anerkennungsschreibens an den Studierenden, das später bei der Anmeldung zur Prüfung beim Prüfungsamt einzureichen ist.

Hinweis: Die Einstufung in ein höheres Fachsemester (siehe 1.) ersetzt noch nicht die Anerkennung auswärtiger Studienleistungen.

 

3. Wer erkennt Leistungsnachweise an, die man im Rahmen des (obligatorischen) Auslandsstudiums erworben hat?

Im Ausland erworbene Leistungsnachweise werden durch die Abteilung für Internationale Angelegenheiten anerkannt.

Schon vor dem Auslandsaufenthalt sollte die Anrechenbarkeit der gewählten Kurse im Learning Agreement geklärt werden. Während des Auslandsaufenthalts kann im Ausnahmefall die Anrechenbarkeit per Mail unter Angabe geeigneter Informationen ggf. auch noch nachträglich geklärt werden.

Nach dem Auslandsaufenthalt sind folgende Unterlagen im Internationalen Büro einzureichen: Formular zur Anerkennung ausländischer Studienleistungen, Transcript of Records sowie ggf. Seminararbeiten, Nachweis über Studienniveau, SWS. Bitte beachten Sie die ergänzenden Hinweise zur Anerkennung.

 

4. Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, damit auswärtige Studienleistungen anerkannt werden können?

Für die Anerkennung müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  1. Studienleistungen von Hochschulen: Die auswärtigen Studienleistungen müssen an einer Hochschule mit Promotionsrecht erbracht worden sein (nicht an einem College o. ä.)
  2. Kulturwissenschaftskompatible Studienleistungen: Die auswärtigen Studienleistungen müssen aus dem Fächerspektrum stammen, das an der Fakultät für Kulturwissenschaften der Viadrina vertreten ist, oder in engem Zusammenhang zu den Kulturwissenschaften stehen. (Dazu können ggf. auch Disziplinen und Wissenschaftsbereiche zählen, die nicht an der Fakultät für Kulturwissenschaften der Viadrina mit Professuren vertreten sind. Bitte wenden Sie sich in solchen Fällen an den Prüfungsausschuss).
  3. Mindestumfang von 2 Semesterwochenstunden: Eine Lehrveranstaltung muss mindestens 2 SWS Präsenzzeit (oder insgesamt 22,5 Zeitstunden) umfassen, damit sie anerkannt werden kann.
  4. Äquivalentes Studienniveau: Die auswärtigen Studienleistungen müssen aus Lehrveranstaltungen stammen, die dem Niveau an der Viadrina entsprechen (siehe 5.).

 

5. Wie weise ich bei auswärtigen Studienleistungen ein äquivalentes Studienniveau nach?

Einführungsveranstaltungen

Als Einführung können Sie sich prinzipiell Lehrveranstaltungen mit Überblickscharakter bzw. aus der Studieneingangsphase anerkennen lassen, die die ersten drei unter 4. genannten Kriterien erfüllen.

Vertiefungsveranstaltungen

Wenn Sie sich eine Veranstaltung als Vertiefung anerkennen lassen wollen, muss die Lehrveranstaltung vertiefendes Niveau haben. Eine Veranstaltung gilt generell ab dem 2. Studienjahr als vertiefend. Für das fortgeschrittene Studienniveau muss ein Nachweis beigefügt werden: bspw. durch das Transcript of Records, einen Auszug aus dem Vorlesungsverzeichnis bzw. der Studiensystematik der auswärtigen Universität, aus der die Einordnung der Veranstaltung hervorgeht, oder eine schriftliche Bestätigung des/der Dozierenden. Auch hier müssen die ersten drei unter 4. genannten Kriterien erfüllt sein. Im Ausnahmefall ist es auch möglich, zwei Einführungsveranstaltungen zu einer Vertiefung zusammenzurechnen.

 

6. Wie werden die Noten umgerechnet?

Die Umrechnung der Noten auswärtiger Studienleistungen erfolgt nach der ECTS- Notenumrechnungstabelle. Falls auf den Leistungsnachweisen auswärtiger Hochschulen keine ECTS-Noten (ECTS grades) angegeben sind, werden diese aus den nationalen Notensystemen mittels der Umrechnungstabelle ermittelt.

 

7. Kann ich mir einen Studienaufenthalt im Ausland auch anerkennen lassen, wenn ich keine Leistungsnachweise erworben habe?

Nein. Für die Anerkennung als Studienaufenthalt im Ausland muss mindestens ein Leistungsnachweis mit mindestens 6 ECTS nachgewiesen werden.

1. Gibt es Vorgaben zur Art der zu erbringenden Leistungsnachweise?

Höchstens 5 der in den Modulen 1, 2, 3 und 8 zu erwerbenden Leistungsnachweise dürfen in Form von Klausuren und/oder mündlichen Prüfungen erbracht werden und mindestens 3 der Leistungsnachweise in diesen Modulen müssen in Form von Hausarbeiten (6 oder 9 ECTS) erbracht werden (§ 8 Abs. 5 SPO).

Die Leistungsnachweise im Modul 4 (Jura oder Wirtschaftswissenschaften) sind von diesen Regelungen nicht betroffen.

Auch die während des obligatorischen Auslandsaufenthaltes erbrachten Studienleistungen zählen in diesem Zusammenhang nicht.

 

2. Ist es möglich, eine Lehrveranstaltung in einem Modul anrechnen zu lassen, für das sie im Vorlesungsverzeichnis nicht angeboten wird (Modulerweiterung)?

Grundsätzlich ist die Auswahl der im Vorlesungsverzeichnis gewählten Module als verbindlich und abschließend zu verstehen. In begründeten Ausnahmefällen ist die Verbuchung für ein anderes Modul jedoch möglich.

Eine solche Modulerweiterung muss in der Regel innerhalb der ersten 3 Wochen nach Vorlesungsbeginn beantragt werden. Bitte holen Sie für eine Modulerweiterung folgende Zustimmungen in der genannten Reihenfolge ein (möglichst in einem E-Mail-Verlauf):

  1. schriftlichen Bestätigung (ggf. per Mail) durch die*den Dozierende*n der Veranstaltung
  2. Vorlage dieser Bestätigung bei der Studiengangsleitung des jeweiligen Studiengangs (am besten per E-Mail).
  3. abschließenden Genehmigung durch die Studiengangsleitung.
  4. Vorlage der Genehmigungen im Dekanat Kulturwissenschaften unter Angabe von Prüfungsnummer, Seminartitel, Dozierender*m und Modulwahl

Hinweise: Es reicht nicht aus, sich nur mit den Dozierenden auf eine Modulerweiterung zu verständigen. Die Anrechnung von Einführungen als Vertiefungen (oder umgekehrt) ist in der Regel nicht möglich.

 

3. Können in Vertiefungsveranstaltungen Leistungsnachweise für Einführungen erworben werden?

Grundsätzlich nein, da es sich dabei um zwei grundverschiedene Formate handelt. In absoluten Ausnahmefällen kann die Studiengangsleitung (Studiendekan*in) dies nach erfolgter Absprache mit der/dem Dozierenden genehmigen. Das Verfahren wird unter Frage 2 beschrieben.

 

4. Können in Einführungsveranstaltungen Leistungsnachweise für Vertiefungen erworben werden?

Nein.

 

5. Wie viele Leistungsnachweise dürfen im Bachelorstudiengang max. außerhalb der Viadrina erworben werden?

Studierende müssen in den Modulen 1-3 mindestens 30 ECTS erwerben und mindestens 2 Semester an der Viadrina studiert haben, um zur Bachelorprüfung zugelassen zu werden (§ 8 Abs. 9 SPO).

 

6. Können Leistungsnachweise im Rahmen von Studiengängen am CP erworben werden?

Leistungsnachweise, die im Rahmen eines am Collegium Polonicum angesiedelten Studiengangs erworben worden sind, können im Bachelor Kulturwissenschaften angerechnet werden. Die Anerkennung erfolgt durch den Prüfungsausschuss.

1. Kann man im Modul 4 sowohl Wirtschaftswissenschaftliche als auch rechtswissenschaftliche Leistungsnachweise erwerben?

Nein. Alle Studierenden müssen sich für eine der beiden Nachbarfakultäten entscheiden.

 

2. Gibt es im Modul 4 Pflichtveranstaltungen?

Nein. Grundsätzlich sind die Veranstaltungen im Modul 4 frei wählbar. Insbesondere bei den juristischen Veranstaltungen werden jedoch einige Veranstaltungen als empfohlene Veranstaltungen für Studierende der Kulturwissenschaften ausgewählt, andere sind aufgrund der notwendigen juristischen Vorkenntnisse nicht zum Besuch durch Studierende des Bachelor Kulturwissenschaften geeignet (siehe auch Frage 5).

 

3. Welche juristischen und wirtschaftswissenschaftlichen Veranstaltungen werden für das Modul 4 angerechnet?

Studierende müssen im Modul 4 Veranstaltungen an einer der beiden Nachbarfakultäten erfolgreich abschließen (§ 6 Abs. 2 und 7 SPO).

Bitte beachten Sie, dass die folgenden rechtswissenschaftlichen Veranstaltungen nicht eingebracht werden können:

  • Veranstaltungen, die nicht als Veranstaltungen für Studierende der Kulturwissenschaften im Vorlesungsverzeichnis gelistet sind, weil diese meist vertiefte juristische Kenntnisse benötigen
  • Veranstaltungen aus dem Bereich Schlüsselqualifikationen (hier ist ggf. aber eine Anrechnung als Praxisseminar im Modul 7 möglich

Bitte beachten Sie, dass die folgenden wirtschaftswissenschaftlichen Veranstaltungen nicht eingebracht werden können:

  • die interdisziplinären (d.h. juristischen oder kulturwissenschaftlichen) Veranstaltungen
  • Lehrveranstaltungen aus dem Bereich der Soft-Skills
  • die Ringvorlesung, weil hier keine Note vergeben wird

 

4. Wie erfolgt die Anrechnung der juristischen und wirtschaftswissenschaftlichen Veranstaltungen im Rahmen des Modul 4?

Die Dokumentation der erfolgreich bestandenen Kurse an der wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät erfolgt in ViaCampus.

Bei den Kursen der wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät werden die Noten bei der Anrechnung übernommen.

Aufgrund der stark abweichenden Benotungs-Konventionen werden die Noten nach dem Punktesystem der Juristischen Fakultät im Modul 4 des BA Kulturwissenschaften wie folgt in die Notenskala der Kulturwissenschaftlichen Fakultät umgerechnet: 

0 - 3 Punkte: 5,0 (nicht bestanden)
4 Punkte: 4,0
5 Punkte: 3,7
6 Punkte: 3,3
7 Punkte: 3,0
8 Punkte: 2,7
9 Punkte: 2,3
10 Punkte: 2,0
11 - 12 Punkte: 1,7
13 Punkte: 1,3
14 - 18 Punkte: 1,0

Diese Umrechnung erfolgt automatisch im Zuge der Gesamtnotenberechnung und Zeugnisausstellung im Prüfungsamt.

Hinweis: Im Normallfall werden an der Juristischen Fakultät keine ECTS-Credits vergeben. Diese werden bei der Anmeldung zur BA-Prüfung im Prüfungsamt gutgeschrieben bzw. korrigiert.

 

 

 

 



1. Ist ein Auslandsaufenthalt im Bachelor Kulturwissenschaften verpflichtend?

Ja, ein Auslandsaufenthalt obligatorisch vorgesehen. Dieser kann als Studienaufenthalt an einer ausländischen Universität (Auslandssemester) oder im Rahmen eines (mind. 3-monatigen) Praktikums absolviert werden. Damit ein Auslandsstudium als Auslandsaufenthalt für den BA Kulturwissenschaften anerkannt werden kann, müssen Sie an der Universität im Ausland mindestens einen Kurs mit mindestens 6 ECTS erfolgreich abschließen.

 

2. Wo können nicht-deutsche Studierende ihren obligatorischen Auslandaufenthalt absolvieren?

Internationale Studierende (genauer gesagt: Studierende, die keine deutsche Staatsangehörigkeit und/oder Hochschulzugangsberechtigung (HZB) besitzen, also nicht als Bildungsinländer gelten) können für ihren obligatorischen Auslandsaufenthalt im Bachelorstudiengang auch insdeutschsprachige Ausland gehen. Ein Auslandsaufenthalt im Heimatland ist für internationale Studierende (=Bildungsausländer nach den o.g. Kriterien) nur möglich, wenn dieser nicht im Rahmen des Erasmusprogramms absolviert wird.

 

3. Kann man den obligatorischen Auslandsaufenthalt auch am CP bzw. in Słubice absolvieren?

Nein, weder deutsche noch internationale Studierende können den Auslandsaufenthalt am Collegium Polonicum oder in Słubice im Allgemeinen absolvieren. Dies gilt sowoh für das Auslandsstudium als auch das Auslandspraktikum. Ein Ortswechsel ist in jedem Fall notwendig.

 

4. Kann ich mir Auslandsaufenthalte, die vor der Aufnahme des Studiums an der Viadrina absolviert wurden, anerkennen lassen?

Dies ist im Einzelfall möglich. Auslandsaufenthalte können unter bestimmten Voraussetzungen, die mit dem Career Center zu klären sind, als Auslandspraktikum anerkannt werden.

 

5. Wann muss ich mich für einen Studienaufenthalt im Ausland bewerben und wie ist das Prozedere?

Wenn Sie ein Auslandsstudium absolvieren möchten, müssen Sie sich rechtzeitig um einen Platz an einer unserer zahlreichen Partneruniversitäten bewerben. Dieses Verfahren nimmt einige Zeit in Anspruch! Die Deadline für die Bewerbung für das gesamte akademische Folgejahr (gemeinsame Frist für Winter- und Sommersemester) liegt immer im Dezember.Üblicherweise bewerben Sie sich also während Ihres 2. oder 3. Semesters für einen Auslandsaufenthalt im 4. oder 5. (ggf. auch erst im 6. Semester).

Die genauen Fristen und weitere Informationen zum Bewerbungsprozess finden Sie bei der Abteilung für Internationale Angelegenheiten.

 

6. Wie erfolgt die Anerkennung von Leistungen, die im Rahmen eines Auslandsaufenthaltes absolviert werden?

Bitte stimmen Sie die Kurswahl schon vor dem Aufenthalt an der Partneruniversität mit der Abteilung für Internationale Angelegenheiten ab. Ausführliche Hinweise zum Vorgehen während der unterschiedlichen Phasen (vor, während und nach dem Auslandsaufenthalt) finden Sie hier.

 

7. Wer ist für die Anerkennung von (Auslands-) Praktika zuständig?

Für die Praktikumsberatung und die Anerkennung von Praktika ist das Career Center zuständig. Dort finden Sie auch alle wichtigen Informationen.

Auch wenn dies nicht empfohlen wird: In Ausnahmefällen können Praktika aus der Zeit vor dem Studienbeginn angerechnet werden. Ansprechpartner ist auch hier das Career Center.

 

8. Wer bestätigt, dass es sich bei einem Praktikum um eine obligatorische Studienleistung handelt?

Das Career Center. Manchmal verlangen die Praktikumsgeber eine Bestätigung, dass das Praktikum im Rahmen des Studiums absolviert wird. Aber auch Stipendiengeber, z.B. der DAAD, verlangen bei Praktika im Ausland eine Bestätigung, dass diese im Rahmen von auslandsbezogenen Studiengängen abgeleistet werden. Bestätigt werden kann für den BA Kulturwissenschaften jedoch nur der Pflichtanteil von 4 Wochen, für längere Praktika kann keine entsprechende Bescheinigung zur Vorlage beim Praktikumsgeber ausgestellt werden.

 

9. Wer ist für die Genehmigung von Urlaubssemestern zuständig?

Für die Genehmigung von Anträgen auf Urlaubssemester ist das Immatrikulationsamt zuständig.

Hier finden Sie das Formular sowie alle relevanten Informationen und Fristen.

Hinweise:
Bitte beachten Sie, dass Sie im Urlaubssemester keinen BAföG-Anspruch haben und grundsätzlich von der Teilnahme an Prüfungen an der Viadrina (darunter auch Sprachprüfungen am Sprachenzentrum) ausgeschlossen sind.

Die Inanspruchnahme des Pflicht-Semestertickets ist während eines Urlaubssemester fakultativ, d. h. wenn Sie auf das Ticket verzichten, müssen Sie den entsprechenden Anteil am Semesterbeitrag für das betreffende Semester nicht entrichten.

 

10. Wie viele Urlaubssemester kann man beantragen?

Es gibt grundsätzlich keine festgelegte Beschränkung in der Anzahl der Urlaubssemester. Sofern es jedoch nicht besondere, außerhalb des Studiums liegende Gründe gibt (z. B. Krankheit oder Elternzeit, Arbeit im Umfang von mehr als 20 Stunden pro Woche), ist bei mehr als 2 Urlaubssemestern nachzuweisen, ob eine weitere Beurlaubung im Einklang mit den Studienzielen bleibt.

1. Welche Sprachabschlüsse braucht man für den BA Kuwi?

Um zur Bachelorprüfung zugelassen zu werden, braucht man grundsätzlich zwei Zertifikate der Hochschulspezifischen Fremdsprachenausbildung (bzw. UNIcert II, B2).

Zwei Ausnahmen gibt es von dieser Regel:

  1. Studierende, die bereits ein Zertifikat Wissenschaftskommunikation (UNIcert III, C1) in einer modernen Fremdsprache erworben haben, müssen in der zweiten modernen Fremdsprache ein UNIcert I (B1) vorlegen. Das UNIcert I wird (gemäß Prüfungsordnung des Sprachenzentrums) mit dem Abschluss des Moduls B1 erworben oder mit einer direkten Einstufung oberhalb B1 nachgewiesen.
  2. Studierende, die ein Latinum haben und dieses vom Prüfungsausschuss anerkennen lassen,  benötigen folgende weitere Sprachnachweise für die Anmeldung zur Bachelorprüfung:
  • Zertifikat der Hochschulspezifischen Fremdsprachenausbildung (UNIcert II, B2) in einer modernen Fremdsprache
  • UNIcert I (B1) in einer zweiten modernen Fremdsprache. Das UNIcert I wird (gemäß Prüfungsordnung des Sprachenzentrums) mit dem Abschluss des Moduls B1 erworben oder mit einer direkten Einstufung oberhalb B1 nachgewiesen.

In diesen beiden Ausnahmefällen wird das UNIcert I (B1) für die Ermittlung der Bachelorgesamtnote nicht berücksichtigt. Stattdessen geht nur das Zertifikat Hochschulspezifische Fremdsprachenausbildung (Unicert II, B2) bzw. das Zertifikat Wissenschaftskommunikation (UNIcert III, C1) mit 10% in die Gesamtnote ein.

 

2. Meine Muttersprache ist nicht Deutsch – kann ich Deutsch als Fremdsprache wählen?

Dies ist möglich, allerdings nur, wenn man kein deutsches Abitur gemacht hat bzw. aus anderen Gründen als Bildungsinländer*innen gilt.

 

3. Meine Muttersprache ist nicht Deutsch – kann ich meine Muttersprache als Fremdsprache wählen?

Dies ist nur möglich, wenn man nicht in dieser, sondern in einer anderen Sprache sein Abitur gemacht hat oder als Bildungsinländer*in gilt.

 

4. Kann ich mir Sprachkenntnisse anerkennen lassen, die ich nicht an der Viadrina erworben habe? Geht das auch, wenn die Sprache nicht an der Viadrina angeboten wird?

Abschlüsse, die an einer anderen Universität, die nach UNIcert akkreditiert ist, erworben wurden, sind grundsätzlich anrechenbar. Auch Einstufungen, die an UNIcert akkreditierten Universitäten vorgenommen wurden, werden an der Viadrina übernommen.

Für die Anerkennung von Leistungen, die nicht anhand eines UNIcert Abschlusses erbracht wurden, gelten bestimmte Bedingungen. Gerade für verbindliche Abschlüsse (für Englisch z.B. TOEFL oder IELTS) gilt, dass sie aufgrund der Gewährleistung eines einheitlichen Standards unter bestimmten Voraussetzungen immer anrechenbar sind (siehe dazu Hinweise des Sprachenzentrums zur Anerkennung von externen Sprachleistungen).

Zuständig für die Anerkennung externer Sprachnachweise als Studienleistung ist der Prüfungsausschuss.

1. Werden auch Exkursionen und Projekttage, die außerhalb der Viadrina absolviert wurden, im Rahmen des Modul 7 anerkannt?

Ja, das ist grundsätzlich möglich. Über die Anerkennung entscheidet der Prüfungsausschuss.

 

2. Kann ich mir Leistungen aus einer Berufsausbildung anrechnen lassen?

Unter Umständen ist die Berufsausbildung in Modul 7 als praxisrelevante Fertigkeit bzw. als Praktikum anrechenbar. Für weitere Informationen und Anerkennungsfragen wenden Sie sich bitte an das Career Center.

 

3. Kann die Mitwirkung in Gremien an der Universität als Praktikum oder Praxisrelevante Fertigkeit angerechnet werden?

Universitäre Gremienarbeit (z. B. Mitgliedschaft im Fakultätsrat, im Senat oder in Berufungskommissionen) kann als praxisrelevantes Element mit maximal 6 ECTS in Modul 7 angerechnet werden. Die Mitwirkung in studentischen und universitären Gremien wird grundsätzlich nicht als Praktikum anerkannt.

Ausführliche Informationen zur Studienabschlussphase finden Sie im Ratgeber für den Bachelorabschluss.

Außerdem haben wir Videos mit Tipps von Studierenden für Studierende zur Bachelorarbeit und dem Abschlusskolloquium für Sie zusammengestellt.

 

1. Wer darf Bachelorarbeiten betreuen und Bachelorprüfungen abnehmen?

Als Gutachter*in der Bachelorarbeit und/oder Prüfer*in einer mündlichen Bachelorprüfung (Abschlusskolloquium) kann bestellt werden, wer mindestens einen Master  oder einen vergleichbaren Studienabschluss abgelegt hat. Allerdings muss die/der Erstgutachter*in sowie mindestens eine*r der Prüfer*innen promoviert sein (also über einen Doktortitel verfügen).

Die Gutachter*innen der Bachelorarbeit müssen nicht zwangsläufig auch in der identischen Konstellation als Prüfer*innen in der mündlichen Prüfung fungieren.

 

2. Wie ist der formale Ablauf des Studienabschlusses (von der Prüfungsanmeldung bis zur mündlichen Prüfung) für den Bachelorstudiengang?

Bitte informieren Sie sich bei Unklarheiten bei der Studienfachberatung. Grundsätzlich findet in jedem Semester eine zentrale Info-Veranstaltung zur Bachelorprüfung statt. Diese wird jeweils rechtzeitig per Aushang bekannt gegeben.

Die Anmeldung zur Bachelorabschlussprüfung ist bei Vorliegen ausreichend vieler ECTS-Credits (gemäß §17 Abs. 5 ASPO reichen hierfür 75 %, also 126 ECTS-Credits) jederzeit möglich.

 

3. Wann sind die Prüfungszeiträume für die mündlichen Prüfungen (Abschlusskolloquien)?

Es gibt keinen bestimmten Prüfungszeitraum. Nach Erbringung der Curriculumsanforderungen kann die Anmeldung zur Prüfung jederzeit erfolgen bzw. kann der Termin für das Abschlusskolloquium (die mündliche Prüfung) frei mit den Prüfenden vereinbart werden.

 

4. Wann muss ich spätestens die mündliche Prüfung ablegen?

Die Bachelorprüfung soll gemäß Prüfungsordnung am Ende des 6. Fachsemester absolviert werden. Der Abschluss ist aber natürlich auch zu einem späteren Zeitpunkt noch möglich. Allerdings können Sie gemäß § 11 SPO nach Ablauf einer Nachfrist von vier Semestern zum Abschließen einer Studienverlaufsvereinbarung verpflichtet werden.

 

5. Wie setzt sich die Bachelornote zusammen?

Gemäß § 15 SPO der setzt sich die Gesamtnote des BA-Abschlusses wie folgt zusammen:

  • 60% studienbegleitende Leistungsnachweise (Module 1-4 sowie 8 und ggf. 7)
  • 10% Fremdsprachenabschlüsse (Module 5 und 6)
  • 20% BA-Arbeit
  • 10% Abschlusskolloquium (mündliche Abschlussprüfung)

Für Studierende mit Familienaufgaben (Kinderbetreuung oder Pflege von Angehörigen) gibt es in der Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung einen Nachteilsausgleich (§ 19 ASPO), der gewährleistet, dass sie im Studienalltag gleichgestellt sind und ihr Studium ohne Nachteile absolvieren können. Weitere Hinweise zum und zum Studieren mit Kind finden Sie auf den Seiten des Familienbüros.

Wertvolle Tipps für Familien in Frankfurt und Umgebung finden Sie im Wegweiser für Familien der Stadt Frankfurt (Oder).

Bewerbung & Einschreibung⠀

Studienbewerber*innen benötigen eine allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife, Fachhochschulreife o.ä. einer deutschen Schule oder einen als gleichwertig anerkannten ausländischen Schul­abschluss.

Bewerber*innen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht in Deutschland erworben haben, müssen zusätzlich einen Nachweis deutscher Sprachkenntnisse durch die erfolgreich bestandene Deut­sche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studien­be­wer­ber (DSH) oder einen äquivalenten Test erbringen.

Deutsche und Bewerber*innen mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung (Bildungsinländer*innen) nehmen die Einschreibung zunächst online vom 1. Juni bis 15. September (für das Wintersemester) bzw. 1. Dezember bis 15. März (für das Sommersemester) im Online-Portal viaCampus vor.

Reichen Sie danach folgende Unterlagen bis zum 20. September (für das Wintersemester) bzw. 20. März (für das Sommersemester) beim Zulassungsamt der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) ein:

  • den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf Einschreibung (nach Abschluss Ihrer Online-Immatrikulation auf viaCampus verfügbar),
  • eine amtlich beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung,
  • einen Krankenversicherungsnachweis*,
  • ggf. Studienbescheinigungen deutscher Hochschulen, denen Ihre bisher absolvierten Fach- und Hochschulsemester zu entnehmen sind,
  • ggf. eine Exmatrikulationsbescheinigung Ihrer letzten deutschen Hochschule,
  • einen adressierten und ausreichend frankierten Rückumschlag, Größe DIN A4, für die Zusendung des Studierendenausweises (Chipkarte) und Ihrer eingereichten Unterlagen,
  • einen Nachweis über die Zahlung des Semesterbeitrages (z.B. Ausdruck der Online-Transaktion),
  • eine Kopie eines Ausweisdokuments, aus dem der vollständige Nachname, Vorname, Geburtsdatum, Adresse und das Gültigkeitsdatum hervorgeht. Sie haben die Möglichkeit, alle weiteren Angaben zu schwärzen. Diese Ausweiskopie wird ausschließlich zu Identifikationszwecken verwendet und schützt gleichzeitig vor Identitätsdiebstahl,
  • Nur für Einschreibungen zum höheren Fachsemester: einen Bescheid des zuständigen Prüfungsausschusses über die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen und die Einstufung in ein Fachsemester.

Als beruflich Qualifizierte*r ohne Abitur reichen Sie bitte als Hochschulzugangsberechtigung folgende Unterlagen ein:

  • eine amtlich beglaubigte Kopie des Abschlusses der Sekundarstufe und
  • eine amtlich beglaubigte Kopie des Zeugnisses der für das beabsichtigte Studium geeigneten abgeschlossenen Berufsausbildung und
  • Arbeitszeugnisse zum Nachweis der erforderlichen Berufserfahrung (mindestens zwei Jahre)

* Hinweise zur studentischen Krankenversicherung

Für die Immatrikulation ist der Nachweis über den Versicherungsstatus – entweder gesetzlich versichert oder befreit von der gesetzlichen Versicherungspflicht – erforderlich. Dazu kontaktieren Sie eine gesetzliche Krankenkasse und lassen sich dort entweder versichern (z.B. studentisch) oder befreien, sodass Ihr Versicherungsstatus an die Europa-Universität elektronisch gemeldet werden kann. Die Chipkarte oder eine Papierbescheinigung genügen nicht.

Für die Meldung des Versicherungsstatuses benötigen die Krankenkassen ggf. die Absendernummer der Europa-Universität: H0001747.

Studierende,

  • ab 30 Jahren
  • in Weiterbildungsstudiengängen
  • die sich für eine Promotion einschreiben
  • am College eingeschrieben werden

erhalten keinen Studierendentarif. Sie können sich freiwillig zum regulären Tarif versichern. Für diese Studierenden entfällt der elektronische Krankenversicherungsnachweis.

Bitte bewerben Sie sich vom 1. Juni bis 15. Juli (für das Wintersemester) und vom 1. Dezember bis 15. Januar (für das Sommersemester) über uni-assist e.V. Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.europa-uni.de/de/internationales/Students/Incomings/Applying/Bachelor/index.html


Alle einzureichenden Unterlagen, die nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt sind, müssen zusätzlich als beeidigte Übersetzung in Deutsch oder Englisch eingereicht werden.

Deutsche und Bildungsinländer*innen schreiben sich für alle höheren Fachsemester in der Zeit vom 1. Juni bis 15. September (für das Wintersemester) bzw. vom 1. Dezember bis 15. März (für das Sommersemester) online unter viaCampus ein.

Anschließend senden Sie bis zum 20. September (für das Wintersemester) bzw. bis zum 20. März (für das Sommersemester) folgende Unterlagen an die Europa-Universität Viadrina:

  • den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf Einschreibung (nach Abschluss Ihrer Online-Immatrikulation auf viaCampus verfügbar),
  • eine amtlich beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung,
  • einen Krankenversicherungsnachweis*,
  • einen adressierten und ausreichend frankierten Rückumschlag, Größe DIN A4, für die Zusendung des Studierendenausweises (Chipkarte) und Ihrer eingereichten Unterlagen,
  • Studienbescheinigungen deutscher Hochschulen, denen Ihre bisher absolvierten Fach- und Hochschulsemester zu entnehmen sind,
  • eine Exmatrikulationsbescheinigung Ihrer letzten deutschen Hochschule (nicht erforderlich bei vorherigem Studium in Berlin oder Brandenburg bzw. sofern Sie zuvor nicht im Bereich des Grundgesetzes studiert haben),
  • einen Nachweis über die Zahlung des Semesterbeitrages (z.B. Ausdruck der Online-Transaktion),
  • eine Kopie eines Ausweisdokuments, aus dem der vollständige Nachname, Vorname, Geburtsdatum, Adresse und das Gültigkeitsdatum hervorgeht. Sie haben die Möglichkeit, alle weiteren Angaben zu schwärzen. Diese Ausweiskopie wird ausschließlich zu Identifikationszwecken verwendet und schützt gleichzeitig vor Identitätsdiebstahl,
  • die Bestätigung der Einstufung in ein höheres Fachsemester durch den zuständigen Prüfungsausschuss.

*Hinweise zur studentischen Krankenversicherung

Für die Immatrikulation ist der Nachweis über den Versicherungsstatus – entweder gesetzlich versichert oder befreit von der gesetzlichen Versicherungspflicht – erforderlich. Dazu kontaktieren Sie eine gesetzliche Krankenkasse und lassen sich dort entweder versichern (z.B. studentisch) oder befreien, sodass Ihr Versicherungsstatus an die Europa-Universität elektronisch gemeldet werden kann. Die Chipkarte oder eine Papierbescheinigung genügen nicht.

Für die Meldung des Versicherungsstatus benötigen die Krankenkassen ggf. die Absendernummer der Europa-Universität: H0001747.

Studierende,

  • ab 30 Jahren
  • in Weiterbildungsstudiengängen
  • die sich für eine Promotion einschreiben
  • am College eingeschrieben werden

erhalten keinen Studierendentarif. Sie können sich freiwillig zum regulären Tarif versichern. Für diese Studierenden entfällt der elektronische Krankenversicherungsnachweis.


Alle einzureichenden Unterlagen, die nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt sind, müssen zusätzlich als beeidigte Übersetzung in Deutsch oder Englisch eingereicht werden.

Kontakt

Sönke Matthiessen

Koordination und Studienfachberatung

Sprechzeiten

Offene Sprechstunde: Donnerstag, 14:00 - 16:00 Uhr
Individuell: nach Vereinbarung

Diana Ambroselli

Sekretariat des Prüfungsausschusses

Sprechzeiten

Dienstag - Donnerstag, 9:00 - 13:30 Uhr

Prof Dr. André Rottmann

Sprechzeiten

Um Voranmeldung per E-Mail an das Sekretariat des Prüfungsausschusses wird gebeten.