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Bescheinigungen zur Vorlage beim BAföG-Amt

Allgemeine Informationen:

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ist ein Garant dafür, dass Jugendliche und junge Erwachsene unabhängig von der fi­nan­ziellen Situation ihrer Familie eine ihrer Eignung und Neigung ent­sprechende Ausbildung absolvieren können. BAföG-Anträge können nur über das zuständige Amt für Ausbildungs­förderung gestellt werden.

Der/die BAföG-Beauftragte (die/der Vorsitzende des Prüfungsausschusses) ist nur für die Bescheinigungen zuständig, die die Ausbildungsstätte erteilt. Für die meisten anderen BAföG-Themen sollten Sie sich an Ihr zuständiges BAföG-Amt im Studentenwerk wenden.

Wenn Sie eine Ausbildungsförderung nach dem BAföG erhalten, müssen Sie grundsätzlich mit Beginn des fünften Fachsemesters einen Leistungsnachweis beim BAföG-Amt vorlegen, teilweise wird der Nach­weis jedoch auch schon ab dem dritten Fach­semester benötigt. Die Bescheinigung nach § 48 BAföG (Formblatt 5) wird durch die/den Vorsitzende/n des Prüfungsausschusses bestätigt.

Absolvieren Sie ein Auslands­praktikum bzw. studieren Sie zwischen­zeit­lich im Ausland, können Sie ferner einen Antrag auf Ausbildungs­för­derung für eine Ausbildung im Ausland beim BAföG-Amt stellen. Die Stellung­nahme zur Förder­fähigkeit des Praktikums / des Aus­lands­studiums erfolgt durch die/den Vorsitzende/n des Prü­fungs­aus­schusses (Formblatt 6).

Mindestleistungen für die Ausstellung der BAföG-Bescheinigung (Formblatt 5) im Bachelorstudium sind:

Ende des 3. Fachsemester: 60 ECTS,
Ende des 4. Fachsemester: 90 ECTS,
Ende des 5. Fachsemester: 120 ECTS,
Ende des 6. Fachsemester: 150 ECTS.

Ansprechpersonen/Verfahrensweise:

Bitte senden Sie uns die auszustellenden Formblätter postalisch oder via E-Mail zu oder Sie werfen Ihre Unterlagen persönlich in unseren Briefkasten ein (neben Raum HG 225). Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit für die Ausstellung der Bescheinigung bis zu drei Wochen betragen kann.

Bescheinigungen für das BAföG-Amt können postalisch an folgende Adresse gesendet werden.

Prüfungsausschüsse der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät
Große Scharrnstr. 59
15230 Frankfurt (Oder)

Wird von Ihnen nach Bearbeitung eine Zusendung der Originalunterlagen gewünscht, legen Sie bitte Ihren Unterlagen einen frankierten und adressierten Rückumschlag bei oder lassen uns diesen anschließend zukommen.

Studierende des Bachelorstudiengangs "Recht und Wirtschaft | Wirtschaft und Recht" wenden sich für die Ausstellung der BAföG-Bescheinigungen bitte an den/die BAföG-Beauftragte/n der Juristischen Fakultät.

Wichtige aktuelle Informationen:

Bitte beachten Sie, dass Bescheinigungen, die Sie fristgerecht beim BAföG-Amt einreichen müssen, aktuell spätestens vier Wochen vor Ablauf der Frist beim Prüfungsausschuss vorliegen sollten. Andernfalls kann eine fristgerechte Ausstellung Ihrer Unterlagen durch uns nicht sichergestellt werden!