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Anerkennung von externen Sprachzertifikaten

Hinweise:

  • Neben den nachfolgend genannten Tests und Zertifikaten werden keine anderen Sprachnachweise akzeptiert.
  • Bitte nutzen Sie für die Beantragung der Anerkennung das vom zuständigen Prüfungsausschuss bereitgestellte Antragsformular.
  • Der Sprachnachweis muss dem zuständigen Prüfungsausschuss im Original vorgelegt werden. Kopien – beglaubigt oder nicht – werden nicht akzeptiert.
  • Der Sprachnachweis darf nicht älter als drei Jahre sein.
  • Für die meisten der nachfolgend genannten Sprachprüfungen werden auch Vorbereitungskurse angeboten, z.B. von Volkshochschulen, aber auch anderen Bildungsanbietern im In- und Ausland.

 

Sprachnachweise für Englisch Niveaustufe B2

  • Der Nachweis ausreichender Kenntnisse der englischen Sprache auf der Niveaustufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens hat durch einen der folgenden erfolgreich bestandenen äquivalenten Tests zu erfolgen:

 

Sprachnachweise für Englisch Niveaustufe C1

  • Der Nachweis ausreichender Kenntnisse der englischen Sprache auf der Niveaustufe C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens hat durch einen der folgenden erfolgreich bestandenen äquivalenten Tests zu erfolgen:

 

Sprachnachweis für Deutsch Niveaustufe B2

  • Der Nachweis ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache auf der Niveaustufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens hat durch einen der folgenden erfolgreich bestandenen äquivalenten Tests zu erfolgen:
    • Deutsch als Fremdsprache (TestDaF): Level B2
    • Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH 1)
    • Goethe-Zertifikat B2
    • Telc B2

 

Sprachnachweis für Französisch Niveaustufe B2

  • Der Nachweis ausreichender Kenntnisse der französischen Sprache auf der Niveaustufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens hat durch einen der folgenden erfolgreich bestandenen äquivalenten Tests zu erfolgen:
    • DELF: Niveaustufe B2

 

Sprachnachweis für Spanisch Niveaustufe B2

  • Der Nachweis ausreichender Kenntnisse der spanischen Sprache auf der Niveaustufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens hat durch einen der folgenden erfolgreich bestandenen äquivalenten Tests zu erfolgen:
    • DELE: Niveaustufe B2
    • CELU: Nivel intermedio/intermediate

 

Antragsformulare