Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen im Rahmen des Auslandssemesters
Richtlinie für die Anerkennung ausländischer Studien- und Prüfungsleistungen in den Bachelor- und konsekutiven Masterstudiengängen der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät an der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder)
(entsprechend der geltenden Studiengangsspezifischen Ordnungen)
Das Auslandssemester trägt dem Grundgedanken einer international ausgerichteten Hochschule ebenso wie international orientierten Studiengängen Rechnung. Den Studierenden soll ein Überblick über die inhaltliche und organisatorische Ausbildung an der ausländischen Partnerhochschule vermittelt werden. Dazu sollen die fremdsprachlichen Kenntnisse vervollkommnet und kulturelle Besonderheiten vermittelt werden.
Die Organisation und Durchführung der studienorientierten Auslandsaufenthalte liegt in der Verantwortung der Studierenden. Die Abteilung für Internationale Angelegenheiten gibt im Rahmen ihrer Möglichkeiten Hilfe, Rat und Unterstützung.
In der Regel fordern die Partnerhochschulen den erfolgreichen Abschluss von mindestens drei Semestern vor dem Auslandsstudium. In den Bachelorstudiengängen sollte somit die Wirtschaftswissenschaftliche Grundlagenausbildung abgeschlossen sein. Der fehlende Nachweis einzelner Module aus der Wirtschaftswissenschaftlichen Grundlagenausbildung schließt die Teilnahme am Auslandsstudium aber grundsätzlich nicht aus.
Die Studiengangsspezifischen Ordnungen der Studiengänge International Business Administration (Bachelor), Internationale Betriebswirtschaftslehre (Bachelor) sowie International Business Administration (Master) an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) sehen einen verpflichtenden Auslandsaufenthalt von mindestens 3 Monaten vor. Das Auslandsstudium gilt als bestanden, wenn während des Studienaufenthalts mindestens 12 anrechenbare ECTS-Credits erbracht und nachgewiesen werden.
Grundsätze der Anerkennung
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Die Anerkennung der ausländischen Studien- und Prüfungsleistungen obliegt dem zuständigen Prüfungsausschuss der Fakultät. Die Abteilung für Internationale Angelegenheiten der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) bereitet die Anerkennung für die Studiengänge vor.
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Eine Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen direkt bei den entsprechenden Professorinnen und Professoren ist ohne Ausnahme nicht möglich!
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Grundsätzlich können während des Auslandsaufenthalts pro Semester 30 ECTS-Credits an der ausländischen Hochschule erworben werden. Diese Leistungen werden auf Antrag anerkannt, sofern sie sich nicht wesentlich unterscheiden.
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Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, die von den Professorinnen und Professoren definierten Zugangsvoraussetzungen für die Anmeldung zur Abschlussarbeit.
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Eine Anerkennung der Studien- und Prüfungsleistungen kann nur erfolgen, wenn die oder der Studierende während des Auslandsaufenthalts an der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) nicht beurlaubt ist.
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Der Studienaufenthalt im Ausland kann nicht durch ein Auslandspraktikum ersetzt werden.
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Der Nachweis im Modul "Englisch (Niveaustufe Europarat C1) oder zweite Fremdsprache (Niveaustufe Europarat B2)" im Studiengang Internationale Betriebswirtschaftslehre (Bachelor) gilt als erbracht, wenn während des Studienaufenthalts im Ausland Module im Umfang von mindestens 18 Credits in der entsprechenden Fremdsprache erbracht und nachgewiesen werden.
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Der Nachweis im Modul "Fremdsprache (Niveaustufe Europarat B2)" im Studiengang International Business Administration (Bachelor) gilt als erbracht, wenn während des Studienaufenthalts im Ausland Module im Umfang von mindestens 18 Credits in der entsprechenden Fremdsprache erbracht und nachgewiesen werden.
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Im Rahmen von Doppel- und Mehrfachabkommen können abweichende Regelungen in Bezug auf die Anerkennung gelten.
Verfahrensweise
Studierende sollen Kurse, die sie an einer ausländischen Hochschule belegen möchten, mit der Abteilung für Internationale Angelegenheiten und dem zuständigen Prüfungsausschuss absprechen, um die Möglichkeit der Anerkennung dieser im Vorfeld des Auslandsaufenthalts abzuklären.
Über eventuelle Änderungen der Modulwahl während des Auslandsaufenthaltes ist Rücksprache zu halten.
Nach dem Auslandsaufenthalt ist abschließend ein Antrag auf Anerkennung bei der Abteilung für Internationale Angelegenheiten zu stellen.
Weitere Informationen zur Verfahrensweise (Sprechzeiten, Formulare, etc.) ...