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Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen im Rahmen des Auslandssemesters

Richtlinie für die Anerkennung ausländischer Studien- und Prüfungsleistungen in den Bachelor- und konsekutiven Master­studien­gängen der Wirt­schafts­wissen­schaft­lichen Fakultät an der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder)

(entsprechend der geltenden Studiengangsspezifischen Ordnungen)

Das Auslands­semester trägt dem Grundgedanken einer international ausgerichteten Hochschule ebenso wie international orientierten Studien­gängen Rechnung. Den Studierenden soll ein Überblick über die inhaltliche und organisatorische Ausbildung an der ausländischen Partner­hochschule vermittelt werden. Dazu sollen die fremd­sprachlichen Kenntnisse vervollkommnet und kulturelle Besonderheiten vermittelt werden.

Die Organisation und Durchführung der studien­orientierten Auslands­aufenthalte liegt in der Verantwortung der Studierenden. Die Abteilung für Internationale Angelegenheiten gibt im Rahmen ihrer Möglichkeiten Hilfe, Rat und Unterstützung.

In der Regel fordern die Partnerhochschulen den erfolgreichen Ab­schluss von mindestens drei Semestern vor dem Auslandsstudium. In den Bachelor­studien­gängen sollte somit die Wirt­schafts­wissen­schaft­liche Grund­lagen­aus­bildung abgeschlossen sein. Der fehlende Nach­weis einzelner Module aus der Wirt­schafts­wissen­schaft­lichen Grund­lagen­aus­bildung schließt die Teilnahme am Auslands­studium aber grundsätzlich nicht aus.

Die Studiengangsspezifischen Ordnungen der Studiengänge International Business Administration (Bachelor), Internationale Betriebswirtschaftslehre (Bachelor) sowie International Business Administration (Master) an der Wirt­schafts­wissen­schaft­lichen Fakultät der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) sehen einen verpflichtenden Auslandsaufenthalt von mindestens 3 Monaten vor. Das Auslands­studium gilt als bestanden, wenn während des Studien­aufenthalts mindestens 12 anrechenbare ECTS-Credits erbracht und nachgewiesen werden.

Grundsätze der Anerkennung

  • Die Anerkennung der ausländischen Studien- und Prüfungs­leistungen obliegt dem zuständigen Prüfungsausschuss der Fakultät. Die Abteilung für Internationale Angelegenheiten der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) bereitet die Anerkennung für die Studiengänge vor.

  • Eine Anerkennung von Studien- und Prüfungs­leistungen direkt bei den entsprechenden Professorinnen und Professoren ist ohne Ausnahme nicht möglich!

  • Grundsätzlich können während des Auslands­aufenthalts pro Semester 30 ECTS-Credits an der ausländischen Hochschule erworben werden. Diese Leistungen werden auf Antrag anerkannt, sofern sie sich nicht wesentlich unterscheiden.

  • Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, die von den Professorinnen und Professoren definierten Zugangsvoraussetzungen für die Anmeldung zur Abschlussarbeit.

  • Eine Anerkennung der Studien- und Prüfungs­leistungen kann nur erfolgen, wenn die oder der Studierende während des Auslands­aufenthalts an der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) nicht beurlaubt ist.

  • Der Studienaufenthalt im Ausland kann nicht durch ein Auslands­praktikum ersetzt werden.

  • Der Nachweis im Modul "Englisch (Niveaustufe Europarat C1) oder zweite Fremdsprache (Niveaustufe Europarat B2)" im Studiengang Internationale Betriebs­wirt­schafts­lehre (Bachelor) gilt als erbracht, wenn während des Studien­aufenthalts im Ausland Module im Umfang von mindestens 18 Credits in der entsprechenden Fremd­sprache erbracht und nachgewiesen werden.

  • Der Nachweis im Modul "Fremdsprache (Niveaustufe Europarat B2)" im Studiengang International Business Administration (Bachelor) gilt als erbracht, wenn während des Studien­aufenthalts im Ausland Module im Umfang von mindestens 18 Credits in der entsprechenden Fremd­sprache erbracht und nachgewiesen werden.

  • Im Rahmen von Doppel- und Mehrfach­abkommen können abweichende Regelungen in Bezug auf die Anerkennung gelten.

Verfahrensweise

Studierende sollen Kurse, die sie an einer ausländischen Hochschule belegen möchten, mit der Abteilung für Internationale Angelegenheiten und dem zuständigen Prüfungsausschuss absprechen, um die Möglich­keit der Anerkennung dieser im Vorfeld des Auslandsaufenthalts abzuklären.

Über eventuelle Änderungen der Modulwahl während des Auslands­aufenthaltes ist Rücksprache zu halten.

Nach dem Auslandsaufenthalt ist abschließend ein Antrag auf Aner­kennung bei der Abteilung für Internationale Angelegenheiten zu stellen.

Weitere Informationen zur Verfahrensweise (Sprechzeiten, Formulare, etc.) ...