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Ehrendoktor

(1) Die Verleihung der Ehrendoktorwürde gemäß § 1 Abs. 3 der Promotionsordnung der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät setzt einen schriftlichen Antrag von mindestens drei Hochschullehrern oder Hochschullehrerinnen der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) voraus. Er ist beim Dekan oder bei der Dekanin zu stellen. Der Dekan oder die Dekanin leitet den Antrag dem Vorsitzenden oder der Vorsitzenden des Promotionsausschusses zu.

(2) Der Dekan oder die Dekanin vollzieht die Verleihung der Ehrendoktorwürde durch Überreichung einer von dem Präsident oder der Präsidentin sowie dem Dekan oder der Dekanin unterzeichneten Urkunde, in der die wissenschaftlichen Leistungen der geehrten Persönlichkeit gewürdigt werden. Das Recht zur Führung des Ehrendoktortitels wird durch die Aushändigung der Urkunde begründet.

Die Ehrendoktorwürde wurde verliehen an:

  • Herrn Prof. Dr. Joachim Starbatty (1995), Gründungsdekan der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder) von 1990 bis 1992

  • Herrn Prof. Dr. Leszek Balcerowicz (November 2001), Präsident der Polnischen Nationalbank von 2001 - 2007,  Aufsichtsratsvorsitzender des Brüsseler Think Tanks BRUEGEL von Juni 2008 - April 2012

  • Herrn Prof. Dr. Jozsef Vörös (07.04.2011), Vorsitzender des Kuratoriums der Universität Pecs und Direktor des „Institute for Management Science and Business Informatik“ an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Pecs