Strafrecht
Prüfungsnummer: 210
Semester: ab 4. Semester (Schwerpunktbildung)
Dauer des Moduls: Ein Semester
Art des Moduls (Pflicht, Wahl, etc.): Wahlpflicht
Lehrveranstaltungen des Moduls:
Grundkurs I Strafrecht
AG zum Grundkurs I Strafrecht
Häufigkeit des Angebots des Moduls: Jedes Wintersemester
Zugangsvoraussetzungen: Keine
Verwendbarkeit des Moduls für andere Studiengänge:
Pflicht- bzw. Wahlmodul für andere Studiengänge. Das Nähere regeln die Bestimmungen des entsprechenden Studiengangs.
Modulverantwortlicher/Modulverantwortliche: Prof. Dr. Jan C. Joerden
Name der/des Hochschullehrer/s: Prof. Dr. Jan C. Joerden
Lehrsprache: Deutsch
Zahl der zugeteilten ECTS-Credits: 9
Gesamtworkload und ihre Zusammensetzung (z.B. Selbststudium + Kontaktzeit):
Kontaktzeit (Vorlesung, Übung etc.) 67,5 Std.; Selbststudium: 202,5 Std.
Lehrveranstaltungsstunden (LVS): 6
Art der Prüfung/ Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten:
Erfolgreiche Teilnahme an der Klausur (120 Min.) zum Grundkurs I Strafrecht
Gewichtung der Note in der Gesamtnote: Regeln die Bestimmungen des entsprechenden Studiengangs
Qualifikationsziele des Moduls:
Im Rahmen des Moduls sollen die Studierenden Grundkenntnisse über das Strafrecht, Allgemeiner Teil, erwerben. In diesem Zusammenhang sollen sie das sog. Begehungsdelikt kennenlernen und darauf die strafrechtlichen Kategorien der Tatbestandsmäßigkeit, der Rechtswidrigkeit und der Schuld beziehen können. Die Studierenden sollen dabei lernen, die Grundlagen der Analyse eines strafrechtlich relevanten Sachverhalts zu beherrschen, und einen Einblick in die verschiedenen Regelungsformen der Straftat erhalten.
Die vorlesungsbegleitende Arbeitsgemeinschaft soll die Möglichkeit zur Wiederholung und Vertiefung des Vorlesungsstoffes bieten.
Inhalte des Moduls:
1. Grundkurs I Öffentliches Recht
A. Grundlagen
B. Die Zurechnung einer (deliktstatbestandsmäßigen) Handlung
§ 1 Objektive Voraussetzungen
1. Handlungssubjekt
2. Handlung und Erfolg
3. Kausalität
4. Vermeidbarkeit des Erfolgseintritts
5. Finalität (objektive Zurechnung)
§ 2 Subjektive Voraussetzungen
1. Annahme tatbestandrelevanter Umstände (Vorsatz)
2. Subjektive Unrechtsmerkmale
§ 3 Besonderen Formen des Begehungsdelikts
C. Das Urteil über die Rechtswidrigkeit der Handlung
§ 4 Der Grundsatz
§ 5 Die Ausnahme: Rechtfertigung
1. Der objektive Rechtfertigungstatbestand und die einzelnen Rechtfertigungsgründe
2. Der subjektive Rechtfertigungstatbestand
D. Die Zurechnung der rechtswidrigen Handlung zur Schuld
§ 6 Der Grundsatz
§ 7 Die Ausnahme: Entschuldigung
1. Entschuldigungsgründe
2. Kenntnis, irrige Annahme und Unkenntnis (Irrtumslehre)
3. Zurechenbare Herbeiführung entschuldigender Umstände
E. Konkurrenzlehre
2. Arbeitsgemeinschaft zum Grundkurs I Strafrecht
Fallbesprechungen
Lehr- und Lernmethoden des Moduls:
Der Grundkurs wird als Vorlesung gestaltet und durch eine Fallsammlung, "Texte zur Vorlesung" sowie "Übersichten zur Vorlesung" (einschließlich eines zusammenfassenden Skripts) unterstützt, deren Inhalte den Studierenden regelmäßig (und auch per Internet) zur Verfügung gestellt werden. Zur Vorbereitung auf die Modulabschlussklausur wird im letzten Drittel des Semesters eine Probeklausur angeboten.
Die Arbeitsgemeinschaften finden in mehreren Gruppen mit möglichst nicht mehr als 25 Teilnehmern statt. Hier stehen Fallbesprechungen im Vordergrund, die damit ebenfalls auf die Abschlussklausur vorbereiten.
Literatur (Pflichtlektüre/zusätzlich empfohlene Literatur):
Jakobs, Günther: Strafrecht AT, 2. Aufl., 1991
Kühl, Kristian: Strafrecht Allgemeiner Teil, 6. Aufl., 2008
Lackner/Kühl: Kommentar zum StGB, 27. Aufl., 2011
Roxin, Claus: Strafrecht AT I, 4. Aufl., 2006
Wessels/Beulke: Strafrecht AT, 42. Aufl., 2012
Das Material zum Grundkurs wird über Moodle zur Verfügung gestellt.
Weitere Informationen:
Registrierung in Moodle Viadrina erforderlich.