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Recht und Wirtschaft | Wirtschaft und Recht (gemäß FSO)

Grundlagen des Zivilrechts I

Prüfungsnummer: 110

Semester: ab 1. Semester (Grundlagenausbildung)

Dauer des Moduls: Ein Semester

Art des Moduls (Pflicht, Wahl, etc.): Pflicht

Lehrveranstaltungen des Moduls:
Grundkurs I Zivilrecht
AG zum Grundkurs I Zivilrecht
Methodik Zivilrecht

Häufigkeit des Angebots des Moduls: Jedes Wintersemester

Zugangsvoraussetzungen: Keine

Verwendbarkeit des Moduls für andere Studiengänge:
Pflicht- bzw. Wahlmodul für andere Studiengänge. Das Nähere regeln die Bestimmungen des entsprechenden Studiengangs.

Modulverantwortlicher/Modulverantwortliche: Prof. Dr. Christoph Brömmelmeyer

Name der/des Hochschullehrer/s: Prof. Dr. Christoph Brömmelmeyer, Prof. Dr. Stephan Beidenbach

Lehrsprache: Deutsch

Zahl der zugeteilten ECTS-Credits: 12

Gesamtworkload und ihre Zusammensetzung (z.B. Selbststudium + Kontaktzeit):
Kontaktzeit (Vorlesung, Übung etc.) 90 Std.; Selbststudium: 270 Std.

Lehrveranstaltungsstunden (LVS): 8

Art der Prüfung/ Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten:
Erfolgreiche Teilnahme an der Klausur (120 min) zum Grundkurs I Zivilrecht

Gewichtung der Note in der Gesamtnote: Regeln die Bestimmungen des entsprechenden Studiengangs

Qualifikationsziele des Moduls:
Im Rahmen des Moduls sollen die Studierenden Grundkenntnisse des BGB AT und des Schuldrecht AT erwerben. Sie sollen in die Fallbearbeitung mittels Gutachten eingeführt werden, dessen Aufbau und die Prüfung von Ansprüchen erlernen.
Die vorlesungsbegleitende Arbeitsgemeinschaft soll die Möglichkeit zur Wiederholung und Vertiefung des BGB AT und des Schuldrecht AT bieten. Hierbei liegt der Schwerpunkt auf der Fallbearbeitung und der Anwendung des Gutachtenstils.

Inhalte des Moduls:
1. Grundkurs I Zivilrecht
I. Einführung in das Bürgerliche Recht
II. Die Willenserklärung und Willensmängel
III. Der Vertrag und die Wirksamkeit des Vertrages
IV. Form und Inhalt von Rechtsgeschäften
V. Stellvertretung und Botenschaft
VI. Allgemeine Geschäftsbedingungen
VII. Das Leistungsstörungsrecht (Grundzüge)
2. AG zum Grundkurs I Zivilrecht
Fallbesprechungen
3. Methodik Zivilrecht
I. Begriff und Funktion der Methodenlehre
II. Der rechtliche Entscheidungsprozess
III. Rechtsanwendung
IV. Logik
V. Auslegung
VI. Analogie
VII. Reduktion
VIII. Rechtsfortbildung
IX. Richterrecht

Lehr- und Lernmethoden des Moduls:
Der Grundkurs wird als Vorlesung gestaltet und durch eine Powerpointpräsentation unterstützt, deren Inhalt den Studierenden nach jeder Vorlesungseinheit zur Verfügung gestellt wird. Zur Vorbereitung auf die Modulabschlussklausur wird im letzten Drittel des Semesters eine Probeklausur angeboten.
Die Arbeitsgemeinschaften finden in mehreren Gruppen mit möglichst nicht mehr als 25 Teilnehmern statt. Hier stehen Fallbesprechungen im Vordergrund, die damit ebenfalls auf die Abschlussklausur vorbereiten.

Literatur (Pflichtlektüre/zusätzlich empfohlene Literatur):
Brox/Walker, Allgemeiner Teil des BGB, 36. Aufl., 2010
Köhler, BGB Allgemeiner Teil, 34. Aufl., 2010
Leipholt, BGB I: Einführung und Allgemeiner Teil, 7. Aufl., 2013

Weitere Informationen:
Das Material zum Grundkurs wird auf der Homepage des Lehrstuhls zur Verfügung gestellt.