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Internationale Betriebswirtschaftslehre

Bachelorarbeit

Modulbezeichnung in Englisch: Bachelor Thesis

Prüfungsnummer: 9001

Semester: i.d.R. ab 5. Semester

Dauer des Moduls: 10 Wochen

Art des Moduls (Pflicht, Wahl, etc.): Pflicht

Häufigkeit des Angebots des Moduls: Jedes Semester

Zugangsvoraussetzungen:
Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussarbeit ist, dass die Studierenden anrechenbare Studien- und Prüfungsleistungen im Umfang von in der Regel mindestens 75 Prozent der für den erfolgreichen Abschluss des Studiengangs insgesamt erforderlichen ECTS-Credits abzüglich der Leistungspunkte für die Abschlussarbeit erfolgreich absolviert haben. Dies entspricht 126 ECTS-Credits.
Die Studierenden suchen sich unter den Hochschullehrern und Hochschullehrerinnen der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät einen Erstgutachter oder eine Erstgutachterin für die Bachelorarbeit aus. Finden die Studierenden keinen Erstgutachter oder keine Erstgutachterin, so bekommen sie durch den oder die Vorsitzende des zuständigen Prüfungsausschusses einen Erstgutachter oder eine Erstgutachterin zugewiesen.
Bitte beachten Sie, dass die einzelnen Lehrstühle darüber hinaus noch weitere Anforderungen für eine Betreuungszusage stellen können. Nur wenn Sie diese Anforderungen erfüllen, können Sie an diesen Lehrstühlen betreut werden. Bitte informieren Sie sich daher rechtzeitig auf den Internetseiten der einzelnen Lehrstühle.

Verwendbarkeit des Moduls für andere Studiengänge:
Pflicht- bzw. Wahlmodul für andere Studiengänge. Das Nähere regeln die Bestimmungen des entsprechenden Studiengangs.

Modulverantwortlicher/Modulverantwortliche: Alle Hochschullehrer_innen der Fakultät

Name der/des Hochschullehrer/s: Alle Hochschullehrer_innen der Fakultät

Lehrsprache: Deutsch oder Englisch

Zahl der zugeteilten ECTS-Credits: 12

Gesamtworkload und ihre Zusammensetzung (z.B. Selbststudium + Kontaktzeit):
Selbststudium: 360 Std.

Lehrveranstaltungsstunden (LVS): 0

Art der Prüfung/ Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten:
Bewertung der schriftlichen Arbeit durch zwei Gutachter/innen. Die Bachelorarbeit ist zuvor beim Prüfungsamt fristgerecht in zwei gebundenen Exemplaren und einer elektronischen Version abzuliefern. Die Bachelorarbeit muss mit einem Computer-Textverarbeitungsprogramm in Druckschrift erstellt und mit einem Titelblatt versehen sein. Die benutzte Literatur sowie sonstige Hilfsquellen sind vollständig anzugeben. Wörtlich oder dem Sinne nach dem Schrifttum entnommene Stellen sind unter Angabe der Quelle kenntlich zu machen. Die elektronische Version muss auf Plagiat überprüfbar sein. Der Abgabezeitpunkt wird aktenkundig gemacht. Bei der Abgabe der Bachelorarbeit haben die Studierenden in schriftlicher Form zu versichern, dass sie ihre Arbeit selbstständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt und die Arbeit bisher oder gleichzeitig keiner anderen Prüfungsbehörde vorgelegt haben. Bitte beachten Sie auch die Richtlinie über den Umgang mit Täuschungen (einschließlich Plagiaten) an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät.

Gewichtung der Note in der Gesamtnote: Regeln die Bestimmungen des entsprechenden Studiengangs

Qualifikationsziele des Moduls:
In der Bachelorarbeit soll der Studierende nachweisen, dass er zur eigenständigen Anwendung wirtschaftswissenschaftlicher Methoden, zur geistigen Durchdringung der wissenschaftlichen Literatur sowie zur Abfassung wissenschaftlichen Anforderungen genügender Texte in der Lage ist.

Inhalte des Moduls:
Die Bachelorarbeit behandelt eine wissenschaftliche Fragestellung aus einem wirtschaftszweig- oder funktionsspezifischen Bereich der BWL bzw. VWL. Sie kann darüber hinaus ein praxisorientiertes Anwendungsprojekt beinhalten.

Lehr- und Lernmethoden des Moduls:
Eigene empirische oder deduktive wissenschaftliche Arbeit

Literatur (Pflichtlektüre/zusätzlich empfohlene Literatur):
Einzelfallabhängig

Weitere Informationen:
Die Betreuung der Bachelorarbeit muss zentral über dieses Formular beim zuständigen Prüfungsausschuss beantragt werden. Bitte beachten Sie die Fristen!
Um die Bachelorarbeit schreiben zu dürfen, bedarf es der Zulassung zur Bachelorarbeit. Hierfür ist der vollständig ausgefüllte Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit beim Prüfungsamt (nicht beim Prüfungsausschuss) abzugeben.
Nach erfolgter Zulassung wird die Bachelorarbeit angemeldet. Hierzu legt der Erstgutachter oder die Erstgutachterin das Thema der Bachelorarbeit fest. Thema, Erstgutachter oder Erstgutachterin sowie Zweitgutachter oder Zweitgutachterin und der Zeitpunkt der Themenvergabe werden mit der Anmeldung der Bachelorarbeit gegenüber dem Prüfungsamt aktenkundig gemacht. Die Bearbeitungszeit beginnt am Tag der Themenvergabe durch den Erstgutachter oder die Erstgutachterin. Bitte beachten Sie, dass sich aus der Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung (ASPO) i.V.m. der Studiengangsspezifischen Ordnung (SSO) kein Anspruch ableiten lässt, bei einem bestimmten Erstgutachter oder einer bestimmten Erstgutachterin die Bachelorarbeit anzufertigen.
Werden Sie während der Anfertigung Ihrer Bachelorarbeit krank und Sie sind in Folge der Erkrankung erheblich in Ihrem Leistungsvermögen beeinträchtigt, haben Sie die Möglichkeit eine Verlängerung der Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit beim zuständigen Prüfungsausschuss zu beantragen.