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International Business Administration

Masterarbeit mit Abschlusskolloquium

Modulbezeichnung in Englisch: Master Thesis

Prüfungsnummer: 9001

Semester: i.d.R. ab 4. Semester

Dauer des Moduls: 16 Wochen

Art des Moduls (Pflicht, Wahl, etc.): Pflicht

Häufigkeit des Angebots des Moduls: Jedes Semester

Zugangsvoraussetzungen:
Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussarbeit ist, dass die Studierenden anrechenbare Studien- und Prüfungsleistungen im Umfang von in der Regel mindestens 75 Prozent der für den erfolgreichen Abschluss des Studiengangs insgesamt erforderlichen ECTS-Credits abzüglich der Leistungspunkte für die Abschlussarbeit und für das Kolloquium erfolgreich absolviert haben. Dies entspricht 72 ECTS-Credits.
Die Studierenden suchen sich unter den Hochschullehrern und Hochschullehrerinnen der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät einen Erstgutachter oder eine Erstgutachterin für die Bachelorarbeit aus. Finden die Studierenden keinen Erstgutachter oder keine Erstgutachterin, so bekommen sie durch den oder die Vorsitzende des zuständigen Prüfungsausschusses einen Erstgutachter oder eine Erstgutachterin zugewiesen.
Bitte beachten Sie, dass die einzelnen Lehrstühle darüber hinaus noch weitere Anforderungen für eine Betreuungszusage stellen können. Nur wenn Sie diese Anforderungen erfüllen, können Sie an diesen Lehrstühlen betreut werden. Bitte informieren Sie sich daher rechtzeitig auf den Internetseiten der einzelnen Lehrstühle.

Verwendbarkeit des Moduls für andere Studiengänge:
Pflicht- bzw. Wahlmodul für andere Studiengänge. Das Nähere regeln die Bestimmungen des entsprechenden Studiengangs.

Modulverantwortlicher/Modulverantwortliche: Alle Hochschullehrer_innen der Fakultät

Name der/des Hochschullehrer/s: Alle Hochschullehrer_innen der Fakultät

Lehrsprache: Deutsch oder Englisch

Zahl der zugeteilten ECTS-Credits: 24

Gesamtworkload und ihre Zusammensetzung (z.B. Selbststudium + Kontaktzeit):
Masterarbeit (21 ECTS-Credits): Selbststudium: 630 Std.; Abschlusskolloquium (3 ECTS-Credits): Selbststudium: 90 Std.

Lehrveranstaltungsstunden (LVS): 0

Art der Prüfung/ Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten:
Bewertung der schriftlichen Arbeit durch zwei Gutachter/innen. Die Masterarbeit ist zuvor beim Prüfungsamt fristgerecht in zwei gebundenen Exemplaren und einer elektronischen Version abzuliefern. Die Masterarbeit muss mit einem Computer-Textverarbeitungsprogramm in Druckschrift erstellt und mit einem Titelblatt versehen sein. Die benutzte Literatur sowie sonstige Hilfsquellen sind vollständig anzugeben. Wörtlich oder dem Sinne nach dem Schrifttum entnommene Stellen sind unter Angabe der Quelle kenntlich zu machen. Die elektronische Version muss auf Plagiat überprüfbar sein. Der Abgabezeitpunkt wird aktenkundig gemacht. Bei der Abgabe der Masterarbeit haben die Studierenden in schriftlicher Form zu versichern, dass sie ihre Arbeit selbstständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt und die Arbeit bisher oder gleichzeitig keiner anderen Prüfungsbehörde vorgelegt haben.
Ist die Masterarbeit bestanden, findet ein öffentliches Abschlusskolloquium als mündliche Prüfung statt, an dem der oder die Studierende, der Betreuer oder die Betreuerin der Masterarbeit sowie ein zweiter Prüfer oder eine zweite Prüferin teilnehmen. In diesem Kolloquium hat der oder die Studierende die Ergebnisse seiner oder ihrer Arbeit zu präsentieren, in einen größeren Zusammenhang einzuordnen und gegen kritische Einwände zu verteidigen. Die Dauer des Kolloquiums beträgt ca. 25 Minuten.

Gewichtung der Note in der Gesamtnote: Regeln die Bestimmungen des entsprechenden Studiengangs

Qualifikationsziele des Moduls:
In der Masterarbeit soll der Studierende nachweisen, dass er zur eigenständigen Anwendung wirtschaftswissenschaftlicher Methoden, zur geistigen Durchdringung der wissenschaftlichen Literatur sowie zur Abfassung wissenschaftlichen Anforderungen genügender Texte in der Lage ist.

Inhalte des Moduls:
Die Masterarbeit behandelt eine wissenschaftliche Fragestellung aus einem wirtschaftszweig- oder funktionsspezifischen Bereich der BWL bzw. VWL. Sie kann darüber hinaus ein praxisorientiertes Anwendungsprojekt beinhalten.

Lehr- und Lernmethoden des Moduls:
Eigene empirische oder deduktive wissenschaftliche Arbeit

Literatur (Pflichtlektüre/zusätzlich empfohlene Literatur):
Einzelfallabhängig

Weitere Informationen:
Die Betreuung der Masterarbeit muss zentral über dieses Formular beim zuständigen Prüfungsausschuss beantragt werden. Bitte beachten Sie die Fristen!
Um die Masterarbeit schreiben zu dürfen, bedarf es der Zulassung zur Masterarbeit. Hierfür ist der vollständig ausgefüllte Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit beim Prüfungsamt (nicht beim Prüfungsausschuss) abzugeben.
Nach erfolgter Zulassung wird die Masterarbeit angemeldet. Hierzu legt der Erstgutachter oder die Erstgutachterin das Thema der Masterarbeit fest. Thema, Erstgutachter oder Erstgutachterin sowie Zweitgutachter oder Zweitgutachterin und der Zeitpunkt der Themenvergabe werden mit der Anmeldung der Masterarbeit gegenüber dem Prüfungsamt aktenkundig gemacht. Die Bearbeitungszeit beginnt am Tag der Themenvergabe durch den Erstgutachter oder die Erstgutachterin. Bitte beachten Sie, dass sich aus der Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung (ASPO)  i.V.m. der Studiengangsspezifischen Ordnung (SSO) kein Anspruch ableiten lässt, bei einem bestimmten Erstgutachter oder einer bestimmten Erstgutachterin die Masterarbeit anzufertigen.
Werden Sie während der Anfertigung Ihrer Masterarbeit krank und Sie sind in Folge der Erkrankung erheblich in Ihrem Leistungsvermögen beeinträchtigt, haben Sie die Möglichkeit eine Verlängerung der Bearbeitungszeit der Masterarbeit beim zuständigen Prüfungsausschuss zu beantragen.