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Einführung in das Europäische Steuerrecht

 

Aktuelles

Registrierung in Moodle: Alle aktuellen Informationen zu der Veranstaltung "Einführung in das  Europäische Steuerrecht" einschließlich der Termine werden auf der Lernplattform Moodle laufend bekannt gegeben. Aus diesem Grund bitten wir Sie nachdrücklich sich in Moodle zu registrieren und den dort veröffentlichten Informationen und Nachrichten im Laufe des Semesters zu folgen.

Info-Veranstaltung: Eine Info-Veranstaltung wird am 14. Januar 2021 via Zoom stattfinden. Hier erfahren Sie Einzelheiten zum Ablauf der Veranstaltungen sowie der Prüfungen. Die Einwahldaten finden Sie in Moodle.

Anmeldung: Studierende, die am Kurs "Einführung in das Europäische Steuerrecht" im Wintersemester 2020/21 teilnehmen, müssen sich hierfür bis zum 17.01.2021 bei Frau Kimberly Kutac per E-Mail anmelden (Kutac@europa-uni.de) anmelden. Für die Teilnahme an den Prüfungen ist eine Anmeldung bei Frau Kimberly Kutac, ebenfalls per E-Mail, bis zum 12.02.2021 erforderlich. Für Fragen hinsichtlich des Kurses wenden Sie sich bitte ebenfalls an Kimberly Kutac.

Allgemein

Die Veranstaltung gibt einleitend einen Überblick über die Funktionsweise der Organe der Europäischen Union. Anschließend wird das Verhältnis von nationalem Recht zum Europarecht thematisiert. Als erster Schwerpunkt werden die wichtigsten Richtlinien und ihre Wirkungsweisen vorgestellt, die zu den direkten Steuern erlassen wurden, insbesondere die Mutter-Tochter-Richtlinie sowie die Zins- und Lizenzrichtlinie.

Da die EU keinen Harmonisierungsauftrag für die direkten Steuern hat, vollzieht sich die Anpassung und Harmonisierung der direkten Steuern zum überwiegenden Teil über den EuGH. Der zweite Schwerpunkt der Veranstaltung liegt deshalb auf der Rechtsprechung des EuGH: es werden die wichtigsten Urteile – die Klassiker – und ihre Konsequenzen dargestellt. Außerdem sollen die Studierenden durch eine systematische Aufarbeitung des Stoffs selbst in die Lage versetzt werden nationale Normen nach einer potenziellen Europarechtswidrigkeit sowie den Ausgang und die Konsequenzen noch anhängiger Verfahren  zu beurteilen.

Dritter Schwerpunkt der Veranstaltung ist das Beihilferecht. Hierbei geht es um die Fragestellung, inwieweit steuerliche Regelungen (z.B. Steuervergünstigungen) beihilferechtlich problematisch sein können.