Regelstudienzeit / Verlängerung der Studienzeit
Grundsatz
Das Studium ist grundsätzlich innerhalb der Regelstudienzeit abzuschließen. Die Regelstudienzeiten sind in den Studien- und Prüfungsordnungen verankert.
In besonderen Härtefällen (z. B. längere Krankheit) kann der Prüfungsausschuss auf schriftlichen Antrag hin eine Ausnahme von den in der Studien- und Prüfungsordnung vermerkten Fristen gewähren und eine weitergehende Fristverlängerung aussprechen. Der Antrag ist unverzüglich bei Vorliegen der Gründe zu stellen.
Bitte beachten Sie ebenfalls die Hinweise für Studierende mit Familienaufgaben.
Weitere Informationen / Antragsformulare


