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Informationen zur Prüfungsanmeldung bzw. -abmeldung

Alle Studierenden müssen sich für die Prüfungen, an denen Sie teilnehmen wollen, fristgerecht anmelden! Ohne Anmeldung sind Sie von der Teilnahme an der Klausur ausgeschlossen! Hiervon gibt es keine Ausnahmen!

Prüfungsanmeldung

Prüfungsanmeldungen sind bis drei Arbeitstage vor der Prüfung über das Hisportal möglich. Gegen eine Gebühr von fünf Euro pro Prüfung kann die Anmeldung innerhalb der Fristen auch im Prüfungsamt erfolgen.

Nach Ablauf der Anmeldefrist ist eine Anmeldung nicht mehr möglich. Hiervon gibt es keine Ausnahmen!

Studierende, die in den nach dem Mutterschutzgesetz zustehenden Schutzfristen Prüfungen ablegen möchten, erklären neben der regulären Anmeldung zu einer Prüfung, z. B. über das Hisportal, gesondert schriftlich gegenüber dem Prüfungsausschuss ausdrücklich ihre Bereitschaft, Prüfungen abzulegen. Die Anmeldung zu einer Prüfung in den nach dem Mutterschutzgesetz zustehenden Schutzfristen kann jederzeit vor Antritt der Prüfung widerrufen werden. Der Prüfungsrücktritt erfordert die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung über den Beginn des Mutterschutzes.

Prüfungsrücktritt

Der Rücktritt von der Prüfung ist bis drei Arbeitstage vor der Prüfung möglich. Der Rücktritt ist gebührenfrei, wenn er über das Hisportal vorgenommen wird. Gegen eine Gebühr von fünf Euro pro Prüfung kann der Rücktritt innerhalb der Fristen auch im Prüfungsamt erfolgen.

Nach Ablauf der Abmeldefrist ist ein Rücktritt von der Prüfung nur noch im Krankheitsfall möglich. Die Studierenden haben die Verpflichtung unverzüglich nach einer Nicht-Teilnahme an einer Prüfung wegen Krankheit, die Prüfungsunfähigkeit durch die Vorlage eines Attests im Prüfungsamt zu belegen. Anderenfalls gilt die versäumte Prüfung als Fehlversuch. Bitte beachten Sie, dass das Attest Ihre Prüfungsunfähigkeit bescheinigen muss!

Rücktritt von einer Prüfung wegen Krankheit

Werden Sie kurzfristig krank, können den Rücktritt von der entsprechenden Prüfung beantragen. Antragsformular sowie wichtige Hinweise zur Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit ...

Weitere Hinweise

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