International Business Administration (B.Sc.)
Abschluss
Bachelor of Science (B.Sc.)
Regelstudienzeit
sechs Semester
Beginn
jedes Wintersemester
zulassungsbeschränkter Studiengang
Studienziel
Studienvoraussetzungen
Studienablauf
Auslandssemester
Praktika
Fremdsprachen
Künftige Tätigkeitsfelder
Weitere Informationen
Ihre Ansprechpartner
Ihre Bewerbung
Akkreditiert durch die FIBAA.
Voraussetzung zum Studium ist
- die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife oder ein als gleichwertig anerkannter ausländischer Schulabschluss.
-
Spätestens bei der Zulassung sind darüber hinaus ausreichende Kenntnisse der Sprache Englisch mit einem entsprechenden Zertifikat nachzuweisen. Sofern kein englischsprachiger Hochschulabschluss vorliegt, erfolgt der Nachweis der englischen Sprachkenntnisse durch einen der folgenden erfolgreich bestandenen äquivalenten Tests:
- Cambridge English Advanced: mindestens A,
- Cambridge English Proficiency: mindestens C,
- ELSA: mindestens 383 Punkte,
- IELTS (academic): mindestens 6.5 Punkte,
- iTOEFL (internet-based): mindestens 80 Punkte (TOEFL ID Code: 4782),
- TOEIC - Listening & Reading: mindestens 700 Punkte.
Bitte beachten sie:- Der Nachweis über die geforderten englischen Sprachkenntnisse ist spätestens bei der Einschreibung im Original zwingend vorzulegen.
- Neben den genannten Tests und Zertifikaten akzeptieren wir keine anderen Englischnachweise.
- Bitte veranlassen Sie, dass der Sprachnachweis vom Testinstitut direkt an das Immatrikulationsamt gesendet wird. Kopien – beglaubigt oder nicht – werden nicht akzeptiert.
- Der Sprachnachweis darf nicht älter als drei Jahre sein.
- Um die Fristen einhalten zu können, empfehlen wir Ihnen nachdrücklich sich frühzeitig um den entsprechenden Sprachnachweis zu bemühen.
- Studieninteressenten, die ihre Hochschulzugangsberechtigung in englischer Sprache in einem der folgenden Länder erworben haben, sind vom Nachweis der englischen Sprachkenntnisse befreit: Australien, Irland, Kanada, Malta, Neuseeland, Südafrika, UK, USA.
Wenn Sie den Nachweis mit der aufgeführten Mindestpunktzahl nicht fristgerecht vorlegen, können sie im Zulassungsverfahren nicht weiter berücksichtigt werden.
Studieren ohne Abitur
Es können auch Studieninteressenten zugelassen werden, die
-
den Abschluss der Sekundarstufe I oder einen gleichwertigen Abschluss erworben haben und
-
eine für das beabsichtigte Studium geeignete abgeschlossene Berufsausbildung nachweisen können und
-
danach mindestens 2 Jahre Berufserfahrung erworben haben.
Hinweis: Die allgemeine Hochschulreife berechtigt uneingeschränkt zum Studium, die fachgebundene Hochschulreife berechtigt zum Studium der im Zeugnis ausgewiesenen Studiengänge. Die fachgebundene Hochschulreife ist nicht mit der Fachhochschulreife zu verwechseln.

