Ihre Bewerbung für
International Business Administration (B.Sc.),
Internationale Betriebswirtschaftslehre (B.Sc.),
Betriebswirtschaftslehre (B.Sc.) oder
Volkswirtschaftslehre (B.Sc.)
mit einem deutschen Abitur, wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen
- Wenn Sie eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, bewerben Sie sich direkt beim Immatrikulationsamt der Europa-Universität Viadrina.
Bewerbungszeitraum
- 01. Juni - 15. Juli für das Wintersemester
(auch für "Alt-Abiturienten")
Bewerbungsunterlagen
- das vollständig ausgefüllte Online-Formular.
Klicken Sie hier, um das Online-Formular auszufüllen.
- eine eidesstattliche Erklärung, dass die Angaben der Online-Bewerbung der Wahrheit entsprechen. (Dieses Schreiben kann nach der Online-Bewerbung ausgedruckt werden.)
-
nur für International Business Administration (B.Sc.):
Spätestens bei der Zulassung sind darüber hinaus ausreichende Kenntnisse der Sprache Englisch mit einem entsprechenden Zertifikat nachzuweisen. Sofern kein englischsprachiger Hochschulabschluss vorliegt, erfolgt der Nachweis der englischen Sprachkenntnisse durch einen der folgenden erfolgreich bestandenen äquivalenten Tests:- Cambridge English Advanced: mindestens A,
- Cambridge English Proficiency: mindestens C,
- ELSA: mindestens 383 Punkte,
- IELTS (academic): mindestens 6.5 Punkte,
- iTOEFL (internet-based): mindestens 80 Punkte (TOEFL ID Code: 4782),
- TOEIC - Listening & Reading: mindestens 700 Punkte.
Bitte beachten sie:- Der Nachweis über die geforderten englischen Sprachkenntnisse ist spätestens bei der Einschreibung im Original zwingend vorzulegen (voraussichtlich Ende August).
- Neben den genannten Tests und Zertifikaten akzeptieren wir keine anderen Englischnachweise.
- Bitte veranlassen Sie, dass der Sprachnachweis vom Testinstitut direkt an das Immatrikulationsamt gesendet wird. Kopien – beglaubigt oder nicht – werden nicht akzeptiert.
- Der Sprachnachweis darf nicht älter als drei Jahre sein.
- Um die Fristen einhalten zu können, empfehlen wir Ihnen nachdrücklich sich frühzeitig um den entsprechenden Sprachnachweis zu bemühen.
- Studieninteressenten, die ihre Hochschulzugangsberechtigung in englischer Sprache in einem der folgenden Länder erworben haben, sind vom Nachweis der englischen Sprachkenntnisse befreit: Australien, Irland, Kanada, Malta, Neuseeland, Südafrika, UK, USA.
Wenn Sie den Nachweis mit der aufgeführten Mindestpunktzahl nicht fristgerecht vorlegen, können sie im Zulassungsverfahren nicht weiter berücksichtigt werden.
-
ggf. für die Bestätigung des Eingangs Ihrer Bewerbung, eine an Sie adressierte und frankierte Postkarte
Weitere Unterlagen sind an uns erst nach erfolgter Zulassung zu senden!
Vielen Dank und viel Erfolg bei Ihrer Bewerbung!

