Fakultätsrat der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät
Sitzungstermine des Fakultätsrats
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SoSe 2012
- 04.04.2012
- 02.05.2012
- 30.05.2012
- 27.06.2012
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WiSe 2012/2013
- 24.10.2012
- 05.12.2012
- 16.01.2013
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SoSe 2013
- 03.04.2013
- 24.04.2013
- 29.05.2013
- 03.07.2013
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WiSe 2013/2014
- 16.10.2013
- 04.12.2013
- 15.01.2014
Dokumente / Informationen
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Einladungen und Protokolle
(EUV-intern)
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Habilitationsverfahren
(EUV-intern)
Ausschüsse
Sitzungstermine
Mitglieder des Fakultätsrates
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Gruppe der HochschullehrerInnen
- Prof. Dr. Daniel Becker
- Prof. Dr. Friedel Bolle
- Prof. Dr. Martin Eisend
- Prof. Dr. Jochen Koch (Vorsitzender)
- Prof. Dr. Albrecht Söllner
- Prof. Dr. Georg Stadtmann
- Prof. Dr. Karl Kurbel (1. Stellvertreter)
- Prof. Dr. Wolfgang Schmid (2. Stellvertreter)
- Prof. Dr. Irena Okhrin (3. Stellvertreterin)
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Gruppe der akademischen MitarbeiterInnen
- Frank Rudovsky
- Neda Todorova
- Wasko Rothmann (1. Stellvertreter)
- Norma Schmitt (2. Stellvertreterin)
- Paula Jarzynska (3. Stellvertreterin)
- Jens Glowienka (4. Stellvertreter)
- Thorben Lubnau (5. Stellvertreter)
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Gruppe der nichtwissenschaftlichen MitarbeiterInnen
- Kerstin Zirkelbach
- Marion Elsner (1. Stellvertreterin)
- Denise Luther (2. Stellvertreterin)
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Gruppe der Studierenden
- Richard Rath
- Thomas Tarasewicz
Erweiterter Fakultätsrat
In Angelegenheiten, die die Entscheidung über Habilitationen, die Berufung von Professoren oder die Bewährung von Juniorprofessoren als Hochschullehrer unmittelbar betreffen, entscheidet der erweiterte Fakultätsrat in nicht öffentlicher Sitzung. In diesem Gremium sind neben den gewählten Mitgliedern des Fakultätsrates alle weiteren Professoren und Juniorprofessoren der Fakultät, welche sich bewährt haben, vertreten.
Aufgaben des Fakultätsrates
Der Fakultätsrat ist zuständig für den Erlass von Satzungen der Fakultät, die Entscheidung über die Struktur- und Entwicklungsplanung der Fakultät, die Entscheidung über Berufungsvorschläge, die Entscheidung über Habilitationen, die Mitwirkung an der Evaluation und Koordination von Lehre und Forschung in der Fakultät und die Wahl und die Abwahl der Dekanin oder des Dekans und deren oder dessen Vertreterin oder Vertreters.
Der Fakultätsrat beaufsichtigt die Dekanin oder den Dekan in Bezug auf die Erfüllung ihrer oder seiner Aufgaben. Insbesondere berät sie oder er den Rechenschaftsbericht der Dekanin oder des Dekans und entscheidet über deren oder dessen Entlastung. Zur Durchführung seiner Aufsicht hat der Fakultätsrat ein umfassendes Informationsrecht gegenüber der Dekanin oder dem Dekan.

